Kohle oder Atom? Falsche Fragen

Eisiger Haushalt - Symbolbild

Als ich 1987 meine Bewerbungsgespräche als Geschäftsführer der grünen Kreistagsfraktion im damaligen Erftkreis geführt habe, bin ich unter anderem gefragt worden, ob es wichtiger sei, aus der Braunkohle oder aus der Atomenergie auszusteigen. Ich wollte mich da nicht entscheiden. Beides ist zwingend erforderlich. Die fossilen Energien zerstören das Klima. Das wussten wir schon mit den Berichten an den Club of Rome. Die Atomenergie setzt unbeherrschbare Risiken. Harrisburg mahnte schon ausreichend lange vor Tschernobyl und Fokushima. Das Endlager für den giftigen Atommüll wurde an der „Zonengrenze“ in Lüchow-Dannenberg geplant, das zum Mittelpunkt des breit getragenen Widerstands wurde. Sowohl Atomenergie als auch die fossilen Energieträger erweisen sich als unverträglich für ein Leben im Einklang mit der Natur, von der das Leben auf der Erde abhängig bleibt. Mit dem Durchsetzen einer regenerativen Energieversorgung haben wir als Grüne zumindest mit dazu beigetragen, diese Fehler der Technologieentwicklung zu überwinden. In wenigen Jahren wird dann auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung gelungen sein. Das wird, wegen der fehlenden Kosten der Primärenergie Sonne, auf jeden Fall auch preisgünstiger sein als auf fossile oder atomare Energieträger zu setzen. Dass hier erneut organisierter Unfug in der öffentlichen Diskussion stattfindet, ist dem kleinkarierten Kampf gegen die Einsicht ins Unvermeidbare geschuldet. Es sind Verdrängungen und Übertragungen. Das hält die Diskussion aber aus, schon 40 Jahre. 

Kreise und Kommunen entlasten – Rede zum LVR-Nachtragshaushalt 2023

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren aus Verwaltung und Landschaftsversammlung,

Zu Beginn der Nachtragshaushaltsberatungen hatte die Verwaltung eine Reduzierung der beschlossenen Umlage um 1 Prozentpunkt vorgeschlagen. Das ist gegenüber 2022 immer noch eine Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte. Die GRÜNE Fraktion in der Landschaftsversammlung hat im November des letzten Jahres beantragt, im Nachtragshaushalt 2023 die Landschaftsumlage gegenüber der in 2022 konstant zu halten, also den Umlagesatz bei 15,20 Prozentpunkten zu belassen und auf die im Beschluss zum Doppelhaushalt vorgesehene Erhöhung um 1,45 auf 16,65 Prozentpunkte zu verzichten. Die Kommunen selbst forderten einen Satz von 14,8 Prozentpunkten. Schließlich hat die Verwaltung in ihrer aktuellen Vorlage eine Reduzierung von 1,2 vorgeschlagen. Kurz vor Toresschluss kommt noch Die Fraktion mit einem Satz von 15,15 Prozentpunkten und final die Koalition mit einem Vorschlag von 15,3 hinzu.

Blickt noch jemand durch? Wir stellen jedenfalls fest, das Ganze hat sich in unsere Richtung bewegt. Und das ist gut so. Aber es geht mehr als die Koalition will. Und daran halten wir gut begründet fest.

Den Doppelhaushalt hatten wir mit dem Hinweis auf die erhebliche Prognoseunsicherheit abgelehnt und sehen uns mit der Entwicklung bestätigt. Bliebe es bei dem Umlagesatz von 16,65 Punkten würden sich gegenüber der Prognose die zusätzlichen Einnahmen des LVR aus Umlage und Schlüsselzuweisungen um 530 Millionen Euro erhöhen.

Nachdem die Verwaltung zunächst etwa 227 Mio. zur Entlastung an die Kommunen weitergeben wollte, sind im Laufe des Nachtragshaushaltsverfahrens weitere 43,5 Mio. weniger Aufwand identifiziert worden.

Es gab und gibt aber einen noch größeren Handlungsspielraum: Wir wollen, wie im verabschiedeten Doppelhaushalt vorgesehen, die Ausgleichsrücklage in Höhe von 41,8 Mio. einsetzen. Hier ist der LVR bei den Kommunen im Wort.

Aus unseren Mitgliedskommunen, den kreisfreien Städten und Kreisen, aber vor allem auch aus den Kommunen in den Kreisen erhalten wir ernste Hinweise darauf, dass das Ende der Fahnenstange bei den finanziellen Belastungen längst erreicht ist. Auch der LVR muss im Interesse der Städte und Gemeinden ihren Beitrag leisten. Denn es darf nicht sein, dass die Kommunen Kassenkredite aufnehmen müssen, um die Landschaftsumlage zahlen zu können. Dagegen stellt der LVR in seiner Vorlage zur Benehmensherstellung lapidar fest, dass er 4 Mio. Euro mehr Zinsen als prognostiziert einnimmt, keine Verwahrentgelte mehr zahlen muss und von den steigenden Zinsen für aufgenommene Kredite gar nicht betroffen ist. In dieser Situation wären die Städte und Kreise auch gerne.

Viele Kommunen müssen auch hohe Ukraine-Isolierrungen vornehmen. Nicht weil sie das für einen guten Weg halten, sondern weil sie einfach jetzt eine Entlastung brauchen, um überhaupt kleinste Handlungsmöglichkeiten zu behalten. Sie müssen Zeit gewinnen, bis der notwendige Altschuldenfonds kommt. Auch hier hätten wir mehr tun können.  Der LVR mit der Zuständigkeit für über 9,5 Mio. Einwohnern, will 2023 ganze 14,5 Mio. Euro isolieren. Der LWL, zuständig für etwa eine Million Menschen weniger, isoliert 2023 etwa 47 Mio. Euro.

Wir haben bereits im Herbst des letzten Jahres einen kommunalfreundlichen Vorschlag zur Umlagegestaltung gemacht und den vorhandenen Spielraum bereits damals erkannt. Unser Antrag lag seit November 2022 vor und wurde durch die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD auf die abschließende Sitzungsrunde vertagt.

Unsere Argumente haben am Ende aber wohl auch die Koalition überzeugt. Sie sind uns mit Ihrem Antrag etwa vier Fünftel des Weges entgegengekommen. So ist das Ergebnis, das jetzt vorliegt, auch ein Erfolg für uns und für die klammen Kommunen. Für die letzten Meter hat es dann nicht mehr gereicht, sie können oder wollen unserem Antrag nicht zustimmen.

Uns ist es aber wichtig, die Kommunen zu entlasten. Aus unserer Sicht wäre noch etwas mehr drin gewesen – aber wir möchten ein starkes Signal nach außen tragen und stimmen deshalb, auch als Beitrag für eine an Ergebnissen interessierte politische Kultur im LVR, dem Antrag von CDU-SPD-FDP zu.

Strukturwandel – Schienen – Ideen

Von Johannes Bortlisz-Dickhoff
Bergheim am 02.03.2022

Die Karte skizziert die Ideen, die zu einem Ausbau des Schienenetzes entwickelt werden können.

Ich gehe im Folgenden darauf ein und beginne mit den grün dargestellten Ideen zu Stadtbahnausbauten. Begrifflich zu unterscheiden sind Stadtbahnen von der S-Bahn. Währende die S-Bahn ein Produkt diverser Eisenbahngesellschaften ist und für den schnellen regionalen Nahverkehr im Streckennetz der DB konzipiert ist und nach der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) gefahren wird, ist die Stadtbahn aus städtischen Straßenbahnnetzen entwickelt, wird innerorts nach der Betriebsordnung Straßenbahn (BoStrab) und in der Region mitunter auch nach EBO betrieben.

Zu den Linien:

Stadtbahnlinie 16: Sie gehört in Köln zum Hochflurbahnnetz, wurde als Rheinuferbahn errichtet und verkehrt zwischen Köln und Bonn über Wesseling und Bornheim. An weiteren Taktverdichtungen wird gearbeitet. Es gibt Konfliktpunkte mit dem auf der Trasse erforderlichen Güterverkehr, weil normal breite Güterwagen nicht an den Hochbahnsteigen der Stadtbahn vorbeikommen. Dies ist technisch durch die Verlegung eines weiteren Gleises ausreichend weit vom Stadtbahn-Bahnsteig entfernt möglich.

Stadtbahnlinie 17: Sie gehört ebenfalls in Köln zum Hochflurbahnnetz und endet aktuell in Köln- Sürth. Unser Vorschlag ist, sie weiter über die sogenannte Querbahn von Wesseling nach Brühl-Mitte zu führen. Damit erschließt sich der gesamte linksrheinischen Korridor zwischen Köln und Bonn zwischen Rhein und Ville für die Stadtbahnnutzenden, ohne dass sie über Bonn oder den Kölner Barbarossaplatz lange Umwege in Kauf nehmen müssen.

Stadtbahnlinie 5: Nach dem Bau der Stadtbahnlinie 5 über Köln-Rondorf bis Meschenich kann eine weitere Verlängerung dieser Stadtbahn bis zur Querbahn und dann nach Brühl Mitte für eine weitere Alternativverbindung sorgen.

Stadtbahnlinie 18: Die 18 gehört auch zum Hochflurbahnnetz, wurde als Vorgebirgsbahn gebaut und zwischenzeitlich vom legendären „Feurigen Elias“ bedient. Die 18 verbindet Köln über Hürth, Brühl, Bornheim und Alfter mit Bonn. In Hürth soll sie mit einem Abzweig auch zum Einkaufszentrum geführt werden. Denkbar ist, sie über die Schwarze Bahn durch Alt-Hürth zum Knapsacker-Chemiehügel zu führen.

Stadtbahnlinie 7: Die Stadtbahnlinie 7 nutzt die Trasse der Köln-Frechen-Benzelrather-Eisenbahnen und verbindet im Niederflurnetz Köln mit Frechen. Es sind Verlängerungen in der Diskussion. In Frechen wird die Verlängerung nach Grube Carl diskutiert. Eine Machbarkeitsstudie, die auch vom Kreis unterstützt wird, favorisiert die Verlängerung über das Marienfeld nach Türnich II/III bis zur alten Tasse Horrem-Liblar und sodann über die noch vorhandene Trasse nach Kerpen-Rathaus.

Stadtbahnlinie 1: Auch die Stadtbahnlinie 1 fährt im Niederflurnetz und führt von Weiden-West in die Kölner Innenstadt.

Stadtbahnlinie 4: Die Stadtbahnlinie 4 im Hochflurnetz endet aktuell in Bocklemünd und soll über Widdersdorf, Brauweiler und Glessen nach Niederaußem geführt werden. Wir treten für einen Verknüpfungsbahnhof in Niederaußem mit der Hambachbahntrasse.

Zu den Regionalbahn- und Regionalexpresslinien sage ich hier nichts. Hier findet kein weiterer Ausbau statt. Es wird aber zu weiteren Elektrifizierungen kommen, die auch erforderlich sind. Zum Beispiel Bonn – Euskirchen oder die Eifelstrecke.

Die S-Bahn-Linien unterliegen erheblichen Ausbauvorstellungen. Ich halte den S-Bahn-Westring für gesetzt und gehe für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises von folgenden S-Bahn-Verbindungen in den Zielnetzen aus:

S 17 Köln-Kalk – KölnHBF – West – Süd – Kalscheuren – Brühl – Sechtem – Bonn

S 15 Marienheide – … – KölnHBF – West – Süd – Kalscheuren – Fischenich – Kierberg – Erftstadt – Weilerswist – Euskirchen – Kall

S 13 Bonn-Oberkassel – … – Köln/Bonn Flughafen – … – KölnHBF – Ehrenfeld – Königsdorf – Horrem – Sindorf – Düren

S 12 Au (Sieg) – … – Köln/Bonn flughafen – …- KölnHBF – Ehrenfeld – Königsdorf – Horrem – Quadrath – Bergheim – Bedburg – Grevenbroich (RB38)

S 6 Düsseldorf – … Leverkusen – … – KölnHBF – Ehrenfeld – Pulheim – Stommeln – Rommerskirchen – Grevenbroich – Mönchengladbach

Mit der Verfügbarkeit der Werksbahnen Nord-Süd-Bahn und Hambach-Bahn werden weitere Verbindungen auf S-Bahn-Niveau denkbar:

S-Bahn Hambach-S-Bahn von Rommerskirchen (S-Bahn Köln-Grevenbroich) über Niederaußem (Stadtbahn 4), Paffendorf (S-Bahn Köln – Bedburg), Grouven, Geilrath (S-Bahn Köln-Düren), Merzenich, Jülich (Rurtalbahn)

S-Bahn Nord-Süd-S-Bahn von Grevenbroich (diverse Verbindungen) über Frimmersdorf, Rath, Niederaußem (Hambachbahn, Stadtbahn 4), Glessen-Wald, Habbelrath, Anschluss Stadtbahn 7, Berrenrath (Schrägaufzug), Knapsack, GIB Barbarahof, Remondis, Liblarer See (S-Bahn Liblar, Weilerswist, Euskirchen), Kierberg, Fischenich (Stadtbahn 18), Kalscheuren, Brühl, Bonn

S-Bahn Revier-S-Bahn von Düsseldorf über Neuss, Grevenbroich (diverse Verbindungen), Gustorf, Frimmersdorf, Bedburg, Titz nach Jülich

Mit unklar sind folgende Fragestellungen:

Das Planerbüro MUST schlägt in Elsdorf eine Trasse für die S 12 bis zum künftigen Seebad vor. Im Regionalplanentwurf wird dafür die Trasse der alten Zugverbindung von Bedburg über Elsdorf nach Düren vorgesehen, die inzwischen als Alleenradweg und auch baulich überplant ist. Wenn eine Verbindung von Düsseldorf über Bedburg hinaus gebaut werden wird, wird sie als Revier-S-Bahn direkter nach Titz und Jülich führen. Für Elsdorf finde ich naheliegender, auf der Hambach-S-Bahn einen Haltepunkt Grouven und einen Haltepunkt Manheimer Bucht vorzusehen.


Die Verbindung auf der alten Trasse von Horrem nach Liblar befindet sich in einer Machbarkeitsstudie und wird geprüft. Sollte sie möglich sein, könnte die auf der Hambachbahn vorgesehene S-Bahn auch auf der Trasse von Bedburg über Bergheim und Horrem nach Erftstadt geführt werden. Die Nord-Süd-Bahn könnte dann im wesentlich für den Güterverkehr genutzt werden. Ich sehe aber erhebliche Schwierigkeiten einer Trassenführung, weil sie zum Teil überbaut ist. Die Nord-Süd-S-Bahn hätte tatsächlich noch Siedlungsraum erschließende Potenziale, beispielsweise in Habbelrath.
Schließlich ist auch noch unklar, ob eine weitere S-Bahn-Linie langfristig von der Stammstrecke Köln – Düren abgezweigt werden müsste. Dafür böte sich dann an, in Geilrath Richtung Manheim-Neu bis westlich der Ortslage Kerpen zu kommen. Auch das würde ich offen lassen.

Für den Güterverkehr sehe ich folgende regionale Möglichkeiten:


Von Aachen in Merzenich mit Neubaustück unter der A 4 neu bis zur Hambachbahn. Über die Hambachbahn bis Niederaußem. Dort verzweigen und zum einen weiter nach Rommerskirchen und Köln-Nord, zum zweiten nach Frimmersdorf und Grevenbroich in Richtung Mönchengladbach und Düsseldorf, zum dritten über die Nord-Süd-Bahn nach Süden bis Knapsack und sodann über einen kurzen Neubauabschnitt (Barbarabahn) zur Eifelstrecke zwischen Liblar und Kierberg am Liblarer See. Über die Eifelstrecke zum einen Richtung Trier, zum anderen über Kierberg und Fischenich nach Kalscheuren. Dort auf die DB-Hauptbahn Köln-Bonn und damit nach Eifeltor und über die HGK-Trasse Querbahn nach Wesseling zur Shell. Über die Betriebsbahnen von Shell und Evonik Lülsdorf mit einer hier richtig platzierten Rhein-Schienen-Brücke bis nach Troisdorf auf die geplante Verbindungsstrecke Troisdorf – Mainz.

RadVorrangRouten zwischen Köln und Bonn

RadVorrangRouten als Aufgabe des interkommunalen Zweckverbandes RadRegionRheinland im Rahmen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg

Ein Vorschlag

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Verkehrspolitischer Sprecher der
GRÜNEN Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Bergheim, 29. März 2022

Im Rahmen des Strukturwandels hat die Strukturentwicklungsgesellschaft des Rhein-Kreis Neuss „Landfolge Garzweiler“ von der ZRR den Auftrag, ein regionales Netz schneller Radrouten zu konzipieren. Sie hat zur Umsetzung dieses Auftrages ein Aachener Ingenieurbüro beauftragt, dieses revierweite Netz schneller Radrouten zu entwickeln.

Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises werden unterschiedliche regionale Definitionen wirksam. So ist der Kreis Braunkohlekreis mit Bezügen nach Düren, Neuss, Jülich, Aachen und Mönchengladbach. Auf der anderen Seite ist er Teil der Köln-Bonner-Region mit vielfältigen Bezügen. Vor allem auch im alltäglichen Berufsverkehr.

So ist das Braunkohlerevier zwar eines, dass auch für den Radverkehr optimiert werden muss, so ist auf der anderen Seite der Bezug nach Köln vor allem auch hinsichtlich der künftigen Entwicklung wirksamer.

Die von Landfolge Garzweiler ausgemachten Quell-Ziel-Relationen für die Bedarfsfeststellungen nach schnellen und sicheren Radwegen sind sicher unstrittig.

Der Kreis selbst hat aber mit Zielfeststellungen zu Radwegeerfordernissen bereits einiges vorgegeben.

Hinzu kommt, dass für die radtouristische Erschließung des Kreises die RadRegionRheinland bereits das aus den Niederlanden übernommene Knotenpunktsystem entwickelt und in der Landschaft umgesetzt hat.

Wenn weitere Bedarf also festgestellt werden, müssten Sie sich vor dem Hintergrund der erforderlichen Alltags- und Berufsverkehre rechtfertigen.


Während radtouristische Wege abseits der Hauptstraßen vor allem der Erholung, dem Landschaftserleben und dem Erreichen touristischer und kultureller Ziele dienen, müssen die regionalen Alltagsverkehre vor allem schnell und sicher insbesondere die Ziele in die Hauptzentren erschließen.

Hier gibt es zwei Qualitätsstufen.

• Die RadSchnellWege sind frei vom motorisierten Verkehr, haben Mindestbreiten von 4 Metern und planfreie Kreuzungen. Sie sind in der Baulast des Landes und werden vom Landesbetrieb Straßen gebaut und betreut. Der Bedarf ist enorm, das Programm völlig überzeichnet, der Landesbetrieb kommt nicht hinterher mit der Aufgabenfülle.
• Etwas weniger anspruchsvoll sind die Qualitätskriterien für die RadVorrangRouten. Sie sollen ähnliche Regelbreiten wie die Radschnellwege haben, sind aber in den Kreuzungen nicht planfrei und können entlang oder über vorhandene Wege und Straßen, also auf Feldwegen, auf Gemeinde- und Kreisstraßen, entlang von Landes- und Bundesstraßen und entlang von Schienenverbindungen geführt werden. Sie unterliegen damit unterschiedlichen Baulastträgern und unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen. Daher sind sie kommunal eigentlich nicht zu bewältigen. Allgemeiner: sie sind verwaltungstechnisch eigentlich nicht zu handhaben, denn es müssten Land, möglicherweise DB und HGK, Kreise und Kommunen zusammenkommen.

Daher mein Vorschlag, die RadRegionRheinland als kommunalen Zweckverband mit der Aufgabe der Realisierung von RadVorrangRouten zu beauftragen und beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg anzudocken, um die dortigen Fachkompetenzen zu nutzen und die Verkehrsingeniersleistungen zentral zur Verfügung stellen zu können.

In diesem Rahmen sehe ich die Möglichkeiten für folgende alltagsverkehrsrelevante RadVorrangRouten:

• ErftRadWeg von (Neuss – Grevenbroich – ) Bedburg – Bergheim – Kerpen – Erftstadt ( – Euskirchen …) mit hoher radtouristischer Bedeutung aber auch eine wichtige Nord-Süd-Route im Kreis mit Anschluss an die Radialen nach Köln. Der ErftRadWeg wird vom Kreis übernommen und als RadVorrangRoute ausgebaut.
• Kölntangente Pulheim – Frechen – Hürth – Brühl – Wesseling. Die genaue Streckenführung müsste entwickelt werden
• Rommerskirchen [entlang der DB-Trasse ] – Pulheim – Ehrenfeld – Kölner Rad Ring
• [Jülich – Titz -] Elsdorf [über Speedway und mit Anschluss an Erftradweg] – Niederaußem [entlang der künftigen Stadtbahn 4]– Glessen – Brauweiler – Widdersdorf – Kölner Rad Ring
• [Aachen – Düren -] Kerpen [Anschluss ErftRadWeg] – Frechen – [Radschnellweg] – Kölner Rad Ring
• Lechenich – Liblar – Hürth – [bis dahin entlang der Bundesstraße mit deutlicher Verbreiterung des Radwegs] Klettenberg – Kölner Rad Ring
• Bonn – Alfter – Bornheim – Brühl – Hürth [im Wesentlichen entlang der Stadtbahn 18] – Klettenberg – Kölner Rad Ring
• Bonn – Bornheim – Wesseling – Rodenkirchen [im Wesentlichen entlang der Stadtbahn 16] – Kölner Rad Ring

Anträge zum Brühler Radmasterplan noch immer aktuell

Verkehrsschild auf Radweg

Der vom Planerbüro Südstadt für Brühl entworfene Radmasterplan ist nach wie vor nicht in Gänze verabschiedet, weil er Elemente enthält, die so von der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind. Insbesondere wurde moniert, dass eine 160 cm breite Roteinfärbung von Straßen ohne Schutzstreifenwirkung eine Scheinsicherheit suggeriert. Dazu kommt, dass die Diskussion auch innerorts dahin geht, dass es separierte Wege für den Radverkehr geben sollte. Um das Werk nicht völlig in den Schubladen des Planungsamts dem Vergessen anheimzustellen, haben CDU und GRÜNE im Mai 2019 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog in den Verkehrsausschuss gebracht und beschließen lassen. Auch dieses Maßnahmenpaket harrt der Umsetzung.

Bewerbung zur Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland (LVR)

Icon Bortlisz

von Johannes Bortlisz-Dickhoff

Einleitung

Die formale Bewerbung ermöglicht mit einer zugestandenen Zeichenmenge von 1800 keine substanzielle Auseinandersetzung mit dem Gegenstand. Als Co-Vorsitzender der Fraktion würde ich selbst von mir erwarten, etwas mehr an Substanz zu bringen.

Corona ändert alles, auch beim Landschaftsverband, auch bei der Wahl von und Bewerbung zur Mitarbeit in der Fraktion und zur Wahl in die Versammlung.  Es wird keine längeren mündlichen Bewerbungen geben können, gleichwohl müsste aus dem Fraktionsvorstand zumindest ansatzweise die Breite der Themen benannt werden.

Da ich ein absoluter Teamspieler bin, geht es mir auch um die Würdigung der gesamten Arbeit der Fraktion und der ihnen nahestehenden Verwaltungsmitarbeitenden.

Daher zunächst ein Dank an die Mitarbeiterin und die Mitarbeiter unserer Fraktionsgeschäftsstelle. Ohne Rotraut, Dieter und Ralf wäre die Fraktion in keiner Weise handlungsfähig. Danke an dieser Stelle.

Corona und Folgen

Corona ändert nicht nur Grundlegendes im Gesundheitswesen, sondern ändert das gesellschaftliche Leben in vielfältiger Weise. Es entsteht ein „neues Normal“.

Dazu gehört auch die weitgehende Digitalisierung von Prozessen. Im Landschaftsverband haben wir daher so etwas wie Hybridsitzungen entwickelt, bei denen ein Teil der Ausschussmitglieder körperlich präsent ist, andere Ausschussmitglieder per Videokonferenz dazu geschaltet werden.  

Die Mitarbeitenden der Verwaltung sind öfter als vorher im Homeoffice. Diese Prozesse müssen auch unabhängig von Corona weiter gehen. Die digitale Aktenführung, digitale Bearbeitungsprozesse, ermöglichen es, unabhängig vom konkreten Aufenthaltsort miteinander zu arbeiten. 

Dass Corona erhebliche finanzielle Auswirkungen haben wird, wissen wir schon heute. Wie genau, ist noch nicht abzusehen. Es wäre unsolidarisch und steht auch nicht zu erwarten, den Kreisen und kreisfreien Städten als Umlageverband die erforderlichen Mittel durch höhere Umlagesätze zu entziehen. Ich denke, dass wir mit Abschreibungszeiträumen von 50 Jahren die bilanzielle Seite in den Griff bekommen, aber nicht unbedingt die Liquidität. Es bleibt eine der größten Herausforderungen.

Teilhabe und Sozialraumorientierung

Hauptaufgabe des Landschaftsverbandes ist und bleibt die Daseinsvorsorge für Menschen mit Behinderungen. Diese Arbeit hat sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren. Der Maßstab heißt dabei Inklusion. Dies meint, dass wir alles so einrichten müssen, dass niemand aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen an der Teilhabe gehindert wird. Dies heißt für Kindertagesstätten und Schulen, dass wir uns weiterhin für den gemeinsamen Schulbesuch von Kindern mit und ohne Behinderung einsetzen. Da ist der Landschaftsverband mit seinen Förderschulen noch längst nicht. Es bedeutet vor allem dann auch, dass die speziellen Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen wie zum Beispiel psychiatrische Kliniken so weit wie möglich durch dezentrale, wohnortnahe Angebote ersetzt werden. Die Sozialraumorientierung der Arbeit wird von der Grünen Fraktion wahrgenommen und unterstützt. Unser Webinar zum Thema ist entsprechend angenommen worden. Wir werden diesen Schwerpunkt in den kommenden Jahren weiter beackern. Natürlich zählt zu diesem Themenkreis auch die durch grünes Engagement auf allen politischen Ebenen unterstützte Umstellung von Leistungen der Eingliederungshilfe; weg von der institutionellen Förderung hin zur Förderung der Personen. Ein weites Feld.

Wie wichtig und richtig es ist, genauer hinzusehen, was mit den Menschen in den Einrichtungen passiert, zeigt die Auseinandersetzung um die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis. Ich gehe davon aus, dass Verletzungen der Würde von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten in Brühl und Bergheim zumindest in Form von Fixierungen aufgetreten sind. Das dahinter stehende Problem ist, dass keine Aufsichtsstrukturen so etwas systematisch bearbeiten. Hier wird es zu Änderungen kommen und der Landschaftsverband muss hier seiner Verantwortung als Sachwalter der Interessen von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. 

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz und seinen Ausführungsbestimmungen für NRW wurden die Landschaftsverbände auch zuständig für die Eingliederungshilfe für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Hier leistet der einzig verbliebene grüne Landesrat Lorenz Bahr Vorbildliches. Auch an dieser Stelle gebührt ihm Lob und Dank, wie auch den beiden ehemaligen Landesräten Martina Hoffmann-Badache, die den großen Sozialbereich kompetent und fair geführt hatte, und dem Landesrat Frank vom Scheidt, der als Umwelt- und Personaldezernent Vorwärtsweisendes für den Verband geleistet hat. Beide sind – wofür ich ausdrücklich dankbar bin – der Fraktion als sachkundige Bürger erhalten geblieben.

Gestalten oder Opposition – das war nicht die Frage

In der vorletzten Wahlperiode des Landschaftsverbandes war die vertrauensvolle Zusammenarbeit von SPD, GRÜNEN und FDP im Rahmen der  „Gestaltenden Mehrheit“ ein Erfolgsmodell, von dem zumindest die GRÜNE Fraktion überzeugt war. Umso eindringlicher war dann die Erfahrung, dass wir bei dem lange verabredeten Gespräch zur Fortsetzung der Gestaltenden Mehrheit vom SPD-Vorstand erfahren mussten, dass in den fünf „Sondierungsrunden“, die die SPD mit der CDU bereits im Vorfeld geführt hatte, Einigkeit über eine Große Koalition beim Landschaftsverband hergestellt wurde.

Dies hat nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Zumindest mit den aktuellen Handlungsträgern der Sozialdemokratie wird es nach Auffassung der Grünen Fraktion nicht erneut zu einer Koalition kommen können.

Klimawandel beim LVR

Fordert uns Corona vor allem hinsichtlich der Organisation unserer Gesellschaft und wirkt sich als Katastrophe auf die jeweils konkreten Individuen aus, betrifft uns die Klimaerwärmung kollektiv als Teil des natürlichen globalen Ökosystems. Die hier erforderlichen Veränderungen sind einerseits banal: wir müssen die CO2-Produktion massiv herunterfahren, wofür alle erforderlichen Grundlagen gegeben sind: die Sonne versorgt uns mit ausreichend Energie, die wir über Windkraftanlagen, Photozellen, Wasserkraftwerken erschließen und über unterschiedlichste Technologien intelligent speichern und anwenden können.  Die erforderlichen Veränderungen stellen aber andererseits so weitreichende Veränderungen der üblichen Ausbeutungstechnlogien voraus, dass wir die Anpassungen nicht schnell genug hin bekommen.

Um die dahinter liegenden globalen Kapitalverwertungsinteressen zu überwinden, muss zunächst für die Anerkennung des Themas gesorgt werden. Auch daran hapert es noch immer.  Die Erdölindustrie wusste schon in den 50er Jahren von den Folgen der CO2-Freisetzung und hat systematisch Zweifel daran geschürt, dass die Klimaerwärmung Folge der Energieversorgung durch Verbrennen organischer Kohlenstoffspeicher in fossilen Lagerstätten früherer Organismen ist. Noch heute sind einflussreiche Kräfte damit beschäftigt, der Menschheit einzureden: „Es wird schon nicht so schlimm und Klimawandel hat es immer schon gegeben.“

Daher sind die Bemühungen auch der GRÜNEN Fraktion im Landschaftsverband wie überall erforderlich und richtig, von den parlamentarischen Vertretungen zu verlangen, dass sie das Thema anerkennen und überall feststellen, dass der Klimawandel mensch-gemacht ist.

Global denken …

Neben dem Leugnen der Krise ist das zweite Hemmnis die Vergeblichkeitsfalle: „Was kann ich, was können wir bei uns schon ausrichten?“

Global erforderlich wären die disruptive Interventionen, die Fridays for Future einfordert. Was an Interventionen dann parlamentarisch von uns GRÜNEN realisierbar ist, ist weit weg von dem, was erforderlich scheint. Den Ausweg aus der Vergeblichkeitsfalle bietet aus meiner Sicht noch immer die Partei. Sie ist der kollektive Versuch, die Erkenntnis, dass wir uns so organisieren müssen, dass wir die globalen ökologischen Wirkungszusammenhänge nicht grundlegend stören, politisch demokratisch auf allen politischen Ebenen, vom Dorf oder Viertel, über den Stadtrat, die Mittelebenen, das Land, die Republik bis nach Europa und zu den Vereinten Nationen in einem reflektierten und organisierten Handlungszusammenhang angehen.

Das war für mich vor fast vierzig Jahren der Grund, in die GRÜNEN einzutreten, das war der Grund, den Laden so lange auszuhalten, das ist der Grund, warum ich mich nach wie vor in der Partei engagiere.

… lokal handeln

Damit ergibt es Sinn, sich im Stadtrat, im Kreis oder im Landschaftsverband dafür einzusetzen, in den Vorlagen nicht nur die finanziellen Folgen eines vorgeschlagenen Beschlusses zu reflektieren, nicht nur die gleichstellungs- oder inklusionspolitischen Implikationen zu benennen, sondern auch die Klimafolgen.

Was sich CDU und SPD anlässlich der Ablehnung unserer Klimanotstandserklärung geleistet haben, lässt halt weiter befürchten, dass nicht das Mögliche getan wird.

Der Landschaftsverband ist ein großer Arbeitgeber und induziert zum Beispiel erhebliche Verkehrsmengen, die er klimafreundlich im Berufsverkehr über Bus und Bahn und die Förderung des regionalen Radpendelverkehrs abwickeln könnte. Die „Binnen“verkehre zum Beispiel auf den großen Klinikgeländen könnten auf Fahrradsysteme, Pedelecs, Lastenfahrräder umgestellt werden. Die Limousinen des Verwaltungsvorstands werden zum Beispiel aktuell durch Hybridfahrzeuge ersetzt. Dafür werden Ladesäulen auf das Gelände des denkmalgeschützten Landeshauses errichtet. Das ist unzureichend. Erstens sollte der reine Steuersparspaß Hybridauto nicht mitgegangen werden, rein elektrisch fahren die so an die 50 km. Bei den Entfernungen, die die Mitglieder des Verwaltungsvorstands zurücklegen, wäre eine Brennstoffzellenlösung zielführender, solange die Batterietechnik die Menschenrechtsfrage nach den Förderbedingungen der in den Batterien verbauten Grundstoffe nicht löst. Und die Autos sollten nicht auf dem Gelände des Landeshauses stehen und dort die Ebene Null bewohnen. Das Haus ist als Ausdruck einer bürgerfreundlichen Demokratie gebaut worden: luftig, begehbar, naturnah, aber nicht als Tiefgarage auf der Erdgeschossebene.

Bei den Baumaßnahmen wirken sich wie im Einkauf die Arbeiten von Frank vom Scheidt aus. Trotz örtlicher Widerstände wird inzwischen der Standard der Energieeinsparverordnung jeweils übertroffen. Bei dem geplanten und unumgänglichen Neubau des Hochhauses am Deutzer Ottoplatz werden die Prinzipien des Cradle to Cradle konsequent umgesetzt. So wird zum Beispiel beim Abtragen das Gebäude entkernt um den Beton zu verkleinern und wieder zu verwenden.

Vorbildlich ist auch die Kriterienliste für einen nachhaltigen Einkauf, die auch von Frank vom Scheidt initiiert wurde.

Auf Drängen der Fraktion koordiniert der Landschaftsverband die Zusammenarbeit der Biologischen Stationen und finanziert hier wichtige Anliegen.

Regenbogenpreis – bürgerschaftliches Engagement ehren

Mit unserem Regenbogenpreis wollen wir herausragende Aktivitäten auf unterschiedlichen Gebieten würdigen. Die Preisgelder stammen aus den zurückgelegten Mitteln der grünen Mitglieder der Landschaftsfraktion für den Notfall, dass nach einer Wahl keine Grünen Fraktion mehr zustande kommt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solange weiter bezahlt werden können, dass sie fristgerecht gekündigt werden können. Diese Rücklage ermöglicht inzwischen auch die Preisgelder für Regenbogenpreis. Wir zeichnen im weitesten Sinn bürgerschaftliches Engagement aus. Das können inklusive Stadtteilprojekte sein, wie jetzt in Essen, das kann eine Bürgerinitiative gegen den Kiesabbau sein, wie letztes Jahr in Kamp-Lintfort. Wir haben alle was davon: die Initiative wird gewürdigt und kann mit dem Preisgeld was Vernünftiges anfangen, die GRÜNEN bekommen Öffentlichkeit, die örtlichen und die im Landschaftsverband lernen sich und das Land besser kennen.

Der Landschaftsverband selbst ehrt verdiente Bürgerinnen und Bürger mit dem renovierten Rheinlandtaler. Wir wünschen uns, dass irgendwann auch einmal Werke wie die von Hubert Perschke gewürdigt werden könnten, der das vorher und nachher von sterbenden Orten im Braunkohlereviert unablässig fotografisch dokumentiert.

Mehr Häuptlinge – weniger Mohikaner

Der Landschaftsverband ist ein Umlageverband und daher zur sparsamen Haushaltsführung anzuhalten. Wir kommen dieser Aufgabe als Oppositionsfraktion natürlich nach. Auch in den Zeiten der Gestaltungsmehrheit haben wir auf maßvolles Agieren gedrängt. Konsequenterweise kritisieren wir eine Stellenausweitung an der Verwaltungsspitze, die nicht durch die zusätzlichen Aufgaben begründet sind, die auf den LVR zugekommen sind.

Nicht nur wurden zwei ehemals GRÜN besetze Dezernate auf CDU- oder SPD-Vorschlag neu besetzt, sondern es wurden zwei zusätzliche Dezernate neu eingerichtet. Unseres Erachtens hätte es für die Querschnittsaufgabe Digitalisierung auch eine Stabsstelle bei der Landesdirektorin oder beim ersten Landesrat getan, jetzt gibt es ein Minidezernat mit zwei Fachbereichen und ganz wenigen Mitarbeitern.

In den letzten Jahren war insbesondere die Landesdirektorin mit der Fusion der beiden Provinzialverbände Westfalen und Rheinland beschäftigt. Dies ist jetzt in trockenen Tüchern. Die GRÜNEN Fraktionen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen haben da jeweils zugestimmt, letztendlich deswegen, weil ansonsten der öffentliche Versicherungssektor gänzlich vom Markt zu verschwinden drohte.

Vogelsang ip

Über lange Jahre habe ich im Aufsichtsrat von vogelsang ip den Umbau dieser ehemaligen Nazi-Ordensburg zu einem Erinnerungsort begleiten dürfen. Es ist gut, dass sich der Landschaftsverband hier neben den betroffenen Kreisen, Kommunen und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens engagiert. Es geht vor allem darum, der jüngeren Generation Orte und aufbereitetes Wissen zu bieten, um über die Ideologie des Nationalsozialismus und seine realen Folgen aufzuklären und für eine nicht rassistische Gesellschaft zu werben. Dies geschieht, auch mit Hilfe des Landschaftsverbandes, auch noch an weiteren Orten, beispielsweise im Kölner ELDE-Haus, das von der SS als Folterkeller benutzt wurde, oder in der Abtei Brauweiler, die eben auch weniger ruhmreiche Abschnitte in ihrer Geschichte kennt, oder an der Erinnerungsstätte in Waldniel-Hostert, die an die Kinder mit Behinderungen erinnert, die von den Nazis mit Fake-Nahrung verhungert wurden.

Gut wäre, auch die Geschichte des Westwalls in der nördlichen Eifel zu dokumentieren, von den Anfängen über die strategische Bahn – die zeigt, dass der Krieg gegen Frankreich von langer Hand geplant war – bis hin zur „Schlacht im Hürtgenwald“, bei der unzählige Soldaten am Ende des zweiten Weltkriegs zu Tode gekommen sind.

Kulturlandschaftspflege

Der Landschaftsverband nimmt auch Aufgaben der Kulturlandschaftspflege dar. Er betreibt Museen, so das Rheinische Landesmuseum in Bonn oder den Archäologischen Park in Xanten oder demnächst das Miqua, bei dem es um das Leben der Juden im heutigen Köln von der römischen Zeit bis heute gehen wird. Es geht aber auch um das ländliche Leben, aufgearbeitet in den Freilichtmuseen Lindlar und Kommern, oder um die Industriegeschichte, ebenfalls in mehreren Häusern präsentiert.

Es fehlt hier aber an der Aufarbeitung der neueren Industriegeschichte: insbesondere ein Braunkohlemuseum ist erforderlich, wenn im Vergleich die äußerst gelungene Ausarbeitung der Steinkohlegeschichte im Ruhrmuseum auf Zeche Zollverein betrachtet wird. Im Kreis Neuss gibt es Anfänge eines „virtuellen“ Braunkohlemuseums, bei dem der Landschaftsverband zwingend mitmachen sollte. Das besondere der Braunkohlegeschichte kann eigentlich, neben den übrig gebliebenen Großgeräten und gigantischen Bauten, nur noch virtuell aufgearbeitet werden, denn wenn der Kohleabbau einmal durch war, gab es nur noch Rekultivierungsflächen und Restlöcher, keine Siedlungen, keine Eisenbahnstrecken, keine Straßen, keine Kommunikation zwischen den Nachbarorten.

Kunstmuseen

Dass der Landschaftsverband das Brühler Max-Ernst-Museum übernommen hat und damit dem Surrealisten und Dadaisten ein Denkmal setzt, finde ich völlig in Ordnung. Das Haus wird gut gemacht und lockt Viele, auch wegen des Dialogs, in den Max Ernst mit aktuellen Künstlern gesetzt wird.

In Duisburg wird das Wilhelm-Lehmbruck-Museum unterstützt.

In Solingen hat der Landschaftsverband mit dem Zentrum für Verfolgte Künste die Aufgabe übernommen, die von den Nazis als „entartete Kunst“ bezeichneten Werke und ihre Urheber zu würdigen, sie zu dokumentieren und ihnen eine Heimat zu bieten. Großartige Werke unbekannter Künstler. Dass sie nicht bekannt sind ist auch eine Folge ihrer Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Sie waren weg und damit auch weg vom Nachkriegsdiskurs. Erschreckend und gleichzeitig ein Hinweis darauf wie hochaktuell auch museale Arbeit sein kann, ist, dass sich das Museum auch als ein Ort entwickelt, der aktuell verfolgten Künstlerinnen und Künstlern einen internationalen Rückhalt bietet.

Dunkle Felder erhellen

Was insbesondere auch die GRÜNE Arbeit in der Landschaftsversammlung immer wieder ausgezeichnet hat, ist der Einsatz für die benachteiligten Personen oder Gruppen.

Das Elend von Heimkindern in den ersten Nachkriegsjahren muss aufgearbeitet werden. Die Personen müssen gewürdigt werden. Ihre Erinnerungen sind ernst zu nehmen. Entschädigungsansprüche sind umzusetzen.

Die Zusammenarbeit mit den Psychiatrieerfahren ist für die Fraktion ebenso selbstverständlich.

Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen an Menschen mit Behinderungen muss weitergehen, denn es gibt Personenidentitäten, die nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus nahtlos in leitenden Funktionen weiter machen konnten.

Alternativen zur medikamentösen Ruhigstellung oder körperlichen Fixierung sind systematisch weiter zu entwickeln.

Aus meiner Sicht zwingend wäre ein neues Feld für den Landschaftsverband zu entwickeln, nämlich den Frauenhäusern einen Rahmen für fachliche Kooperationen zu bieten und auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen.

Noch einmal Corona

Als Anfangs der Corona-Pandemie die Kapazitätsgrenzen der Intensivmedizin deutlich wurden, kam es zu einer Diskussion über die Priorisierung medizinischer Leistungen. Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, bei den von der Ethik-Kommission diskutierten Kriterien für die Triage Gebrechlichkeit oder Immobilität auszuschließen. Diese Krieterien wären nicht mit den Grundwerten des Grundgesetzes oder dem Menschenrechtsbild der UN-Behindertenrechtskonvention und unserem Anspruch auf eine inklusive Gesellschaft vereinbar. Diese Diskussion betrifft alle und darf nicht alleine den Ärztinnen und Ärzten und der Ethikkommission überlassen werden. Vor allem müssen auch die Menschen mit Behinderung in die Debatte einbezogen werden.

Wir haben dazu im Landschaftsausschuss einen Antrag eingebracht, der leider von CDU, SPD, FDP und Freien Wählern abgelehnt wurde. Dies wurde damit begründet, dass in jedem Fall einer Priorisierung ärztlicher Leistungen eine dreiköpfige ärztliche Kommission Einzelfallentscheidungen trifft, die nicht vorab anhand von Kriterienvorgaben ersetzt werden könnten. Damit wurde unser Antrag, der gerade zum Gegenstand hatte, von Vorabkriterien Abstand zu nehmen, ins Gegenteil verkehrt.

Wir GRÜNE im LVR stehen für die vom Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung aller Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, ob jung oder alt.  

Nicht länger auf K 7 – Verschwenk warten – Bergerstraße beruhigen!

In der Sitzung des Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreis am 12. März 2020 hat die GRÜNE Kreistagsfraktion auf meinen Vorschlag hin angefragt, ob es nicht schnellere Möglichkeiten gibt, die Bergerstraße weitergehend zu beruhigen. Auch ohne die Kreisstraße in Richtung Wesselinger Straße zu verschwenken – dies scheitert seit Jahrzehnten an unterschiedlichen Vorstellungen über den Kaufpreis – müsste es doch möglich sein, die Funktion der Kreisstraße zwischen Bergerstraße und Wesselinger Straße noch mit auf die Rheinstraße zu legen.

Die Antwort der Kreisverwaltung zeigt nicht nur, dass das möglich ist, sondern auch, dass der Landesbetrieb Straßen NRW dem bereits grundsätzlich zugestimmt hat. Daher schlage ich erneut vor, die als Variante 2 vorgeschlagene Version zunächst provisorisch einzurichten, dabei aber die Kreuzung Rhein-Straße / Wesselinger Straße so auszubauen, dass ein späterer Direktanschluss der Otto-Wels-Straße möglich bleibt.

Coronazeiten: Bericht aus der Brühler Ratsfraktion April 2020

Bortlisz-Dickhoff mit Mundschutz

Bericht über die Arbeit der Fraktion der Brühler Grünen von der letzten Ratssitzung am 17.02.2020 bis zur Ratssitzung am 26.04.2020

Die Corona-Pandemie ändert alles, auch die kommunale Selbstverwaltung. Wer hätte im Januar gedacht, dass sich die Kommunalpolitik damit abfindet, nur noch im Rahmen eines verkleinerten Rates zu agieren, und ansonsten alles dem Bürgermeister überlässt. Und das in Kommunalwahlzeiten mit der Wahl des Bürgermeisters, bei der auch normalerweise schon massive Startvorteile beim Amtsinhaber liegen.

Ohne die gesamte Bewegung in den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften darstellen zu können oder zu wollen, soll zumindest die hiesige Lage kurz erläutert werden.

Als Fraktion tagen wir mit dem Programm Jitsi Meet auf dem Server der Bundespartei in wöchentlichen Videokonferenzen und haben bisher schon vier Sitzungen jeweils montags um 19:00 durchgeführt. Zuletzt hatten wir auf Bitten des Ortsvorstandes noch einmal intensiv nach Themen gesucht, die sich für das Video-Konzept unseres Bürgermeisterkandidaten eignen. Identifiziert wurde ein mögliches Gespräch mit den Kleingärtnern nördlich des Phantasialandes, die Qualität der Radwege durch ein Gespräch mit Bernd Weber-Aderhold, oder die Pläne zur Phantasialandausweitung über ein Gespräch mit Frau Dr. Doris Linzmeier von der Initiative 50.000 Bäume. Generell wurde festgehalten, dass sich die Fraktionsmitglieder mit ihren Themen in allen Programmarbeitskreisen engagiert hatten, die Fraktionsberichte, die Haushaltsreden zur Verfügung stehen und die Fraktion immer gesprächsbereit ist.

Die Fraktion verfügt auch über einen Threema-Chat-Account, in dem wir mitunter Spaßiges, meistens aber ernsthaftes außerhalb der Reihe diskutieren, unter anderem auch Anfragen oder Anträge in den ersten Entwurfsfassungen.

Für den Stadtrat haben sich im Ältestenrat die Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt, dass eine verkleinerte Besetzung des Rates eine von Allen akzeptierte Möglichkeit ist, das politische Leben auf Sparflamme weiter laufen lassen zu können. Im später durch das Land erlassenen Epidemie-Gesetz ist zwar die Möglichkeit vorgesehen, dass der Hauptausschuss in die Funktion des Rates tritt. Damit wären aber die Mehrheitsverhältnisse des Rates nicht mehr abgebildet gewesen. Der verkleinerte Rat setzt sich wie folgt zusammen: 10 CDU, 8 SPD, 3 GRÜNE, 1 FDP, 1 Linke/Piraten, Ratsmitglied Herrmann und Bürgermeister Freytag.

Dass aktuell keine vorberatenden Ausschüsse mehr stattfinden, führt dazu, dass jedes Thema der Tagesordnung gründlich und daher im Einzelfall auch länger beraten werden muss. Trotz der vorgegebenen Begrenzung der Ratssitzung auf 2 Stunden ist die Ratssitzung dann aber mit viereinhalb Stunden deutlich zu lang gewesen. Dies liegt an der Überfrachtung mit Inhalten, zu der auch wir zumindest zum Teil beigetragen haben. Es liegt aber vor allem auch am völligen Fehlen eines fachlichen Austausches, der üblicherweise in den Fachausschüssen stattfindet.

Ich schlage daher zunächst dem Koalitionspartner vor, dass wir das von uns im Kreis entwickelte Modell von Video-Fach-Konferenzen auch in Brühl übernehmen, in denen die Fachberatung von Vorlagen vor der Befassung in der Ratssitzung stattfindet. Neben dem Ausschussvorsitzenden sollen die jeweiligen fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher sowie die zuständigen Beigeordneten und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner der Ausschüsse teilnehmen. Beratungsergebnisse – also keine Beschlüsse – werden dann dem Rat vor der Abstimmung vorgelegt.

Der Inhalt der Ratssitzung wurde in mehreren Tagesordnungspunkten vom Corona-Virus geprägt. CDU und GRÜNE hatten einen weitreichenden Prüfantrag (siehe Ratsinformationsdienst, Vorlage 113/2020) gestellt und diesen kurzfristig auch noch um Punkte ergänzt. Es ging uns um die Prüfung der Aussetzung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen, die Prüfung der Beratung für Brühler Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen, die Prüfung der Unterstützung für Vereine sowie um die Prüfung der Machbarkeit von Videokonferenzen zu Zeiten des offiziellen Kontaktverbots der Landesregierung NRW. Mit der Ergänzungsvorlage (163/2020) wollten wir zusätzlich geklärt sehen die überplanmäßige Bereitstellung von Geldern, um vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs die erforderlichen Hygienemaßnahmen baulich umzusetzen und im laufenden Betrieb durch Ergänzung der Auflagen für die Reinigungsroutinen zu sichern und die Sicherstellung, auch durch Nutzung entsprechender Landesmittel, dass alle Schülerinnen und Schüler technisch so ausgestattet sind, dass sie am Homeschooling teilnehmen können, notfalls durch Unterstützung des Schulträgers mit Leihgeräten oder Zuschüssen für Geräte oder den Netzzugang.

Ebenfalls kurzfristig hatten wir zur Ratssitzung noch eine Anfrage wie folgt gestellt (164/2020): Mit Datum vom 23. April 2020 wurde durch die Landesregierung die Liste der Tätigkeitsbereiche erweitert, für die in diesen Bereichen Tätige einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder haben. Diese Liste wird zum 4. Mai 2020 noch erweitert um den Anspruch für Alleinerziehende auf Notfallbetreuung ihrer Kinder in der Kindertagesstätte. Zu der Thematik stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie viele Kinder werden in Einrichtungen in Brühl aufgrund der bisher geltenden Liste von Eltern mit Anspruch auf Notfallbetreuung ihrer Kinder betreut? 2. Wie viele Kinder werden zusätzlich aufgrund der Neuregelung betreut? 3. Wie viele Anfragen zur Notfallbetreuung wurden gestellt und abschlägig beschieden? 4. Wie groß ist der Bedarf auf Kinderbetreuung von Kindern einzuschätzen, deren Eltern keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben? 5. Ab wann und unter welchen Voraussetzungen ist es denkbar, dass selbst organisierte Elterninitiativen die Betreuung ihrer Kinder in Kleingruppen untereinander organisieren? Das ermöglicht den sozialen Kontakt der Kinder untereinander und schafft den Eltern Freiräume?

Der Bürgermeister beantwortete einen Großteil der Fragen mit der Mitteilungsvorlage 113/2020.

Der Gebührenerlass für den Monat April für die Betreuung von Kindern in der offenen Ganztagsschule, in den Kindertagesstätten oder der Kunst- und Musikschule wurde bereits unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates durch den Bürgermeister öffentlich kommuniziert. Auch für den Mai soll die Regelung weiter gelten. Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Nicht unwichtig ist natürlich die Frage, wie sich die Corona-Krise auf die Finanzen der Stadt auswirkt. Auch dazu hatten wir Fragen an den Bürgermeister per Mail auf den Weg gebracht. Eine erste Übersicht bietet die Tischvorlage (155/2020) des Kämmerers. Meines Erachtens werden die wirklich schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen auf allen Ebenen, von der Kommune über den Kreis, das Land, den Bund und Europa nur über außerordentliche Sonderpositionen in der Bilanz zu bearbeiten sein, die Abschreibungen über 50 Jahre zulassen.

Ohne große Diskussionen wurde die weitere Leistungsphase zum Umbau des Jahnshofes, die Wahlordnung für den Integrationsrat und die Einführung der Offenen Ganztagsschule in Pingsdorf beschlossen.

Die Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen weist noch Unklarheiten aus, so dass wir noch nicht den Ausbau der Pingsdorfer Grundschule auf die volle Zweizügigkeit beschlossen haben. Zumindest denkbar ist, die Pingsdorfer Grundschule mit einer Depandance in Schwadorf zu versehen, und dort den Neubau zu errichten, so dass jeweils eine Klasse in Pingsdorf und in Schwadorf zustande käme.

Mit den zusätzlichen Hygiene-Aufwendungen in den Schulen ist der Schulträger Stadt erheblich gefordert, so dass wir die Vorlagen zur Verwendung der 2019er Restmittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ und die zum Förderprogramm Digitalpakt durchgewunken haben. Insbesondere zum Digitalpakt hat der Bürgermeister auf meine Nachfrage zur Kompatibilität der Planungen der verschiedenen Schulen bestätigt, dass nun alles unter Federführung der IT der Verwaltung abgestimmt funktioniert.

Vertagt wurden die Sportförderrichtlinien, wohingegen die Vorlagen zum Modellprojekt „Smart Cities“, zur Einrichtung eines Citymanagements auf Grund eines älteren Antrags von CDU, GRÜNEN und FDP sowie zum Gesellschaftervertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises beschlossen wurden.

Heftiger diskutiert wurde die Frage, wie der geplante Inklusionsbeirat zu Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz kommen sollen. Dies wurde daher vertagt.

Die Änderung der Spielplatzsatzung konnte beschlossen werden. Eine umstrittene Passage wurde abgelehnt. Nun legt der Jugendhilfeausschuss die Kategorie fest, ob der Spielplatz für Kleinkinder, für bis zu 14-Jährige oder als Bolz- oder Spielplatz für bis zu 18-jährige gedacht ist.

Geld gibt es für die vorläufige Einrichtung der Kindertagesstätte Wingertsberg für drei Gruppen.

Heftigster Streitpunkt der Sitzung war der Antrag von CDU und GRÜNEN (Vorlage 124/2020) zur Einrichtung eines Mehrgenerationenzentrum West mit Schwerpunkt „Bewegung und Sport“, der nach der Diskussion mit einstimmigem Beschluss vertagt wurde.

In der Pressemitteilung heißt es:

In Brühl West soll nach den Vorstellungen von CDU und GRÜNEN in Kooperation mit dem Brühler Turnverein 1879 e.V. (BTV) ein Mehrgenerationenzentrum entstehen. Es beherbergt eine Sport-Kita, ein Lehrschwimmbecken, ein Mehrgenerationentreff sowie ein regionales Quartiersmanagement für die westlichen Stadtteile.

An der Von-Wied-Straße soll ein Gebäudekomplex entstehen, der die fünfgruppige Kindertagesstätte mit Schwerpunkt Sport und Bewegung, dem Schwimmbecken, den Räumlichkeiten für einen Generationentreff und für das Quartiersmanagement aufnimmt.

Neben z.B. Waldkindergarten stellt die künftige Sportkita eine sinnvolle Erweiterung der Kita-Vielfalt in Brühl dar. Durch ein Angebot an entsprechenden Bewegungsformen und -erfahrungen, die auf die frühkindlichen Bedürfnisse abgestimmt sind, soll das Denk- und Wahrnehmungsvermögen angeregt werden.

Dank der vorausschauenden Planung der politischen Mehrheit nimmt die Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis und in NRW einen Spitzenplatz in der Kindertagesbetreuung ein. Für 52% der unter Dreijährigen und etwa 98% der über dreijährigen Kinder stehen heute schon Kita-Plätze in Brühl zur Verfügung.

Studien der DLRG belegen, was auch der Verwaltung bereits bekannt ist: Immer weniger Kinder können schwimmen. Ein in die Kita integriertes Lehrschwimmbecken soll diesen Zustand verbessern. In Ergänzung zu den begrenzten Kapazitäten des Karlsbades wird den Kindern aller Brühler Kitas und Grundschulkindern bis zur 2. Klasse die Möglichkeit geboten werden, die Grundbasis des Schwimmens zu erlernen.

CDU und GRÜNE haben sich darauf verständigt, dass die Trägerschaft für alle Bestandteile des Zentrums beim BTV liegen soll. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, da alles unter einem Dach koordiniert werden kann.

In dem westlichen Stadtteil Brühls wohnen überproportional viele ältere Bürgerinnen und Bürger. Für eine lebendige, gesunde Stadtentwicklung hat das Miteinander der Generationen einen hohen Stellenwert. In einem offenen Treff (z.B. einer Caféstube oder Begegnungsraum) sollen Menschen miteinander ins Gespräch kommen und erste Kontakte knüpfen. Das Angebot richtet sich an alle Menschen – unabhängig von Alter oder Herkunft. Jede und Jeder ist willkommen unter dem Motto: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Interessierte können sich mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen und zugleich vom Wissen und Können der anderen profitieren.

Die GRÜNE Fraktion hatte den Entwurf zum Antrag intensiv beraten und an vielen Stellen Konkretisierungen und Festlegungen durchgesetzt. Die gewünschte Kombination von Kita und Mehrgenerationentreff ist in dieser Form nur mit dem BTV machbar, so dass wir hier eigentlich keine Ausschreibung machen können. Die Frage nach der Notwendigkeit zumindest eines Interessenbekundungsverfahrens ist von der SPD in der Ratssitzung nochmals markiert worden und ist zu klären. In dieser Form kann das Projekt aber nur vom BTV realisiert werden. Klar ist auch, dass der BTV der Träger und Verantwortliche wird. Die Stadtwerke sind Dienstleister für den Support von BHKW und Schwimmbecken, aber nicht in der Trägerverantwortung.

Die seit der letzten Ratssitzung am 17. Februar geplanten Sitzungen von Jugendhilfeausschuss am 12.03., Vergabeausschuss am 23.03. und der AöR am 25.03. sind Corona-bedingt ausgefallen.

Allein der Wahlausschuss hat am 18.02. noch getagt und hat die Wahlkreiseinteilung nach intensiver Vorarbeit durch die Verwaltung beschlossen. Zuvor wurden aber die von CDU und GRÜNEN abgestimmten Änderungen durchgesetzt. So ist jetzt zum Beispiel die Anna-Schmitz-Straße oder der Schwestern-Brünell-Weg wieder wie die anderen Straßen des Wohngebietes an der ehemaligen Zuckerfabrik wieder im Wahlkreis 02.

Bleibt gesund und achtsam

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Fraktionsvorsitzender

p.s.: fasst hätte ich es vergessen: auf mein Drängeln drängelt auch Beigeordneter Brandt in Sachen Kommunalstreitverfahren bei unserem Anwalt. Der schreibt am 22. April: „Heute ist es mir gelungen, den Berichterstatter telefonisch zu erreichen. Er teilte mir mit, dass die Kammer doch noch nicht am 28.03.2020 entschieden habe, dass Entscheidungen aber nunmehr kurzfristig, voraussichtlich bis zum Monatsende, ergehen werden. Ich gehe davon aus, dass wir diese dann auch sofort erhalten werden.“

Masterplan Klima: Bericht aus der Ratsfraktion zur Ratssitzung am 23. Februar 2020

Bortlisz-Dickhoff im OV-Büro

Mit meiner bereits im GRÜNEN Newsletter zumindest als Link verschickten Haushaltsrede haben wird den am 16.12.2019 verabschiedeten Haushalt der Stadt ausgiebig gewürdigt.

Wichtigster Haushaltsantrag ist der zum Masterplan Klima. Hier hat der Stadtrat einen Auftrag für eine umfassende Aktivierung der Stadtgesellschaft für ein nachhaltiges Brühl beschlossen.

Der Antrag lautete: (Vorl.-Nr. 554/2019)

Der Rat der Stadt Brühl beschließt für das kommende Haushaltsjahr im TEP 5101 Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 €, im TEP 5404 in Höhe von 20.000 € sowie im TEP 56 in Höhe von 20.000 € zur Erstellung und ersten Umsetzungen eines Masterplans „Brühl klimaneutral“ einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Gutachtern Beteiligungs- und Zielfindungsprozesse für Brühl zu entwickeln. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger, als auch Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, sowie die Land- und Forstwirtschaft sollen neben Politik und Verwaltung in den Prozess eingebunden werden. Ohne dem Gutachten und den Vorschlägen vorgreifen zu wollen, sollte ein Thema auch ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Hitzeinseln sein. Zusammen mit den Stadtwerken als operativer Dienstleister der Stadt könnte im Rahmen der beantragten Haushaltsmittel im TEP 56 ein Konzept für ein Förderprogramm für die Dach-, Fassaden und Vorgartenbegrünung erstellt werden. Ebenso gilt es als Stadt Brühl beim Bau Vorbild für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zu sein. Das Prinzip Cradle to Cradle böte einen solchen Ansatz. Vor dem Hintergrund einer zukunftsbezogenen und modernen Stadtplanung ist auch eine Optimierung der Wohnquartiere beispielsweise durch Integration von Grün- und Naturflächen, Fassadenbegrünung und Nutzen der Photovoltaik wichtig. Weitere Stichworte für künftige Wohngebiete sind ressourcenschonendes Bauen, Nahwärmeversorgung, Reduzierung des Autoverkehrs durch Einrichtung von Quartiers-Mobil-Stationen (Sammelgaragen mit Car- und Bike-Sharing, Radverleih, E-Ladestationen, Bus- oder Bahnhaltestelle). Im Rahmen unserer globalen und arbeitsteiligen Wirtschaft wird eine auf die räumliche Kommunengrenze bezogene Klimaneutralität nicht erreichbar sein. Unsere heimische Wirtschaft soll sich so auf die veränderten Anforderungen einstellen können, dass es ihr möglich bleibt, die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und neue Aufgabenfelder zu erschließen. Der Masterplan beschränkt sich bewusst darauf, was die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen beitragen können, Brühl selbst klimaneutral zu gestalten.

Soweit der Beschluss.

Damit hat die Fraktion eine weitreichende Zielsetzung für die Arbeit der nächsten 5 Jahre gesetzt, die weit über andere Zielsetzungen hinaus wirken. Die Anliegen beispielsweise aus der Mobilitätsoffensive sind damit ebenso angesprochen wie unserer Absicht, Wohn- und Gewerbegebiete nur noch dann auszuweisen, wenn eine nachhaltige Grünflächenplanung das zulässt. Die erforderlichen Nachhaltigkeitsziele lassen sich nur mit einer Aktivierung der Stadtgesellschaft erreichen. Der anstehende Kommunalwahlkampf könnte in Verbindung mit den neuen Räumlichkeiten in der Kaiserstraße 34 dazu genutzt werden, erste Netzwerke auf den unterschiedlichen Sektoren zu knüpfen.

ADFC, VCD, Kinderschutzbund, Fahrradhändler, Stadtwerke könnten im Verkehrsbereich angesprochen werden, CleanUp, BUND, NaBu, im Bereich des Freiraumschutzes, nur einmal als erste Anregungen. Wenn die Brühler GRÜNEN tatsächlich den Sprung in die Gesellschaft machen wollen, müssen wir uns zu einer breit angelegten Kommunikation mit vielen organisierten Menschen bereitfinden. Der Haustürwahlkampf ist zweifelsohne wichtig, er reicht aber nicht aus.

Mit annähernd 100 Mitgliedern sollte uns das gelingen. Wir sollten schnell den erstellten Wahlprogrammentwurf in der Mitgliedschaft diskutieren und in der Mitgliederversammlung verabschieden, um dann die anstehenden Personalentscheidungen zu treffen.

Doch zum Bericht.

In der Schulausschusssitzung am 21.01.2020 ging es um die Vergabekriterien bei der Schülerbeförderung. Beschlossen wurde, das Kriterium niedrige Schadstoffemission deutlich stärker zu gewichten. Die Schulentwicklungsplanung des Kreises zu seinen Förderschulen wurde zur Kenntnis genommen. Aktuell wird für die Maria-Montessori-Schule ein Teilneubau in Heide mit Nachruck vorangetrieben, weil die Stadt Wesseling das Gebäude für die Dependence der Schule in Wesseling gekündigt hat. Interessant auch die Darstellung der Methodik der Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich. Ausgehend von realen Daten zur Bevölkerungsentwicklung werden belastbare Prognosen entwickelt. Die SPD initiiert eine Informationsveranstaltung zur Inklusion. Die Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler erhalten gemäß der Vertretung der Elternschaft im Schulausschuss ebenfalls einen Sitz als sachkundige:r Einwohner:in.

Am 28.01.2020 befasste sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit dem Bürgerantrag auf ein LKW-Verbot in der Kaiserstraße und der Einrichtung eines LKW-Leitsystems. Ein Gutachten machte deutlich, dass das Verbot des LKW-Verkehrs in der Kaiserstraße zu erheblichen Belastungen auf dem Straßenzug Konrad-Adenauer-Straße – Heinrich-Esser-Straße – Rheinstraße führen würde. Allerdings könnte ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Schildgesstraße auch zu einer Beruhigung in der Kaiserstraße führen. Ganz seien die LKW-Verkehre nicht zu vermeiden, es gibt Ziel- und Quellverkehre, auch die Busse seien unvermeidbar. Beschlossen wurde das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Schildgesstraße. Angeregt wurde, mit dem Landesbetrieb darüber zu verhandeln, den Ost-West-Durchgangsverkehr mit verkehrslenkenden Maßnahmen zwischen den Anschlussstellen Brühl-Ost und Erftstadt über die Autobahnen 553 und 61 und zwischen Erftstadt und der L 184 in Heide über die B 265 zu führen. Wir sind mit der BI Kaiserstraße in konstruktiven Gesprächen. Weiteres Thema der Sitzung war die Einführung eines Fahrradverleihsystems in Brühl. Unserer Anregungen, weitere virtuelle Stationen vorzusehen und die Vorbestellung von E-Cargo-Bikes werden weiter bearbeitet. Gegen die FDP so dann beschlossen.

Hinsichtlich des Masterplan Fahrrad gibt es leider nichts neues. Vor allem die Radwegeführung auf der Konrad-Adenauer-Straße wird weiterhin kritisiert. Der Radstreifen auf der nördlichen Seite ist als solcher nicht erkennbar und wird als Autoabstellfläche missverstanden. Die Platten auf dem Gehweg auf der südlichen Seite, der ja für das Radeln in beide Richtungen gedacht wird, sind lose. Ob nicht tatsächlich eine rot markierte und mit im Notfall überfahrbaren Elementen abgetrennte Radspur auf der südlichen Seite für die Radelnden in östlicher Richtung möglich ist, halte ich noch nicht für völlig ad acta gelegt.

Im Sportausschuss am 30.01.2020 sowie im Stadtrat am 17.02.2020 ging es um den Bewegungs-Parcours am Partnerschaftsweg. Gegenüber der Ursprungsplanung hatten CDU und GRÜNE beantragt, ein zusätzliches zehntes Gerät aufzustellen, das körperliche Ertüchtigung auch auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen ermöglicht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat dies die SPD sowohl in der Ausschuss- als auch in der Ratssitzung massiv kritisiert und dann dagegen gestimmt. Die neuen Eintrittspreise für das KarlsBad wurden in beiden Sitzungen durchgewunken.

Der Wahlausschuss am 03.02.2020 hatte eine Vorgabe aus dem Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Neben der Wiedereinführung einer Stichwahl für die Wahlen zur Bürgermeisterei wurden die Grenzen für die Festlegung der Wahlbezirke enger definiert. Die Wahlbezirke dürfen hinsichtlich ihrer Größe gemessen in Einwohnern nicht mehr um 25 % vom Durchschnitt abweichen, sondern dürfen hinsichtlich der Wahlberechtigten (alle über 16-jährigen Deutschen und EU-Ausländer) nur noch um 15 % vom Durchschnitt abweichen. Der Bürgermeister hatte einen Vorschlag gemacht, der uns vor allem im Wahlbezirk 02 nicht gefiel, denn dort sollten die Anna-Schmitz-Straße und der Schwestern-Brünell-Weg herausfallen und dem Wahlbezirks 01 zugeordnet werden. Die CDU hatte ebenfalls Kritik an einigen Zuordnungen. Grundsätzlich, so die allgemeine Feststellung, gibt es aufgrund der Bevölkerungsentwicklung – also vor allem der Siedlungsentwicklung im Süden – das Erfordernis, im Brühler Norden einen Wahlbezirk durch Zusammenlegung mit den Nachbarwahlbezirken aufzulösen und einen weiteren Wahlbezirk im Süden einzurichten. Dies ginge aber nicht von heute auf morgen, denn SPD und CDU haben intern ihre Wahlkreisbesetzungen schon klar. So hat dann insbesondere Dr. Fiedler von der CDU in Abstimmung mit der Verwaltung intensiv an einem für die Mehrheitsfraktionen tragfähigen Entwurf gearbeitet, der erst am Tag der vertagten Wahlausschusssitzung am 18.02.2020 fertig wurde. Er wurde dann mehrheitlich verabschiedet. Für uns wichtig: im Zuckerfabrikgelände bleibt es wie bisher, dafür geht die Elisabethstraße und ihre Nachbarstraßen in den Wahlbezirk 01.

Der Hauptausschuss am 03.02.2020 beschäftigte sich wie der Rat am 17.02. mit dem Verein Brühl Digital. Der Bürgermeister wird dessen Vorsitzender. Der Bürgerantrag zu einem Verbot der Feuerwerke des Phantasialands wird weiter im Hauptausschuss behandelt. Bei der Benutzungsordnung der Stadt Brühl für die Überlassung von Schulräumen an Dritte bleibt es bei dem im Schulausschuss gefundenen Weg, Parteien für öffentliche und öffentlich angekündigte Veranstaltungen Schulraum in Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen nicht stattfinden zu ermöglichen. Dazu hatten Bürgermeister, SPD und die Schulgemeinde des Max-Ernst-Gymnasiums dezidiert andere Vorstellungen. Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass der Kampf gegen die AfD nicht über Verbote der Schulnutzung für Parteien generell geregelt werden kann. Die Zivilgesellschaft muss sich aktiv mit AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen. Das geht, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Beim Bebauungsplan Geildorfer Feld konnte einiges im Sinne der Nachbarschaft erreicht werden. So müssen beispielsweise weitere Stellplätze errichtet werden, die Zuwegung wird breiter. Gedrängt habe ich weiterhin darauf, in dem anstehenden Gespräch mit dem Landesbeitrieb die nur-rechts-rein Zufahrt und nur-rechts-raus Ausfahrt von und auf die alte Bonnstraße durchzusetzen. Schließlich sei die gleiche Regelung durch den Landesbetrieb für das Baugebiet Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße vorgeschrieben worden. Der U-Turn wird mit den Kreisverkehren ermöglicht. Vor der abschließenden Ratssitzung wurde das vom Beigeordneten Schiffer  als Zusage realisiert.

Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 06.02.2020 wurde der lang ersehnte Masterplan Freiraum vorgestellt. Er soll vor der weiteren Ausweisung von Siedlungsflächen dazu dienen, Flächen für die Natur und den ökologischen Ausgleich zu sichern. Dieser Plan muss jetzt diskutiert werden und vor der weiteren Arbeit am Flächennutzungsplan verbindlich beschlossen werden. Die Auslegung des Schwadorfer Bebauungsplans Östlich Lindenstraße, westlich Schallenburg wurde nach weiteren Klarstellungen hinsichtlich der Stellplätze und des Wassermanagements der Bäche und des Burggrabens der Schallenburg beschlossen. Beim Bebauungsplan Pingsdorfer Straße / In der Maar müssen wir verschärft aufpassen, dass hier nicht alle Möglichkeiten der Errichtung von Fahrradparkanlagen verbaut werden. Das interkommunale Gewerbegebiet Barbarahof, auf Gebiet der Städte Erftstadt und Hürth, wird unterstützt. Dem FDP-Antrag, Straßen in Neubaugebieten künftig als Alleen auszuweisen, haben wir nicht widersprochen.

Im Sozialausschuss am 11.02.2020 ging es um einige Berichte. So ging es um die Obdachlosenhilfe, die Hilfe für Wohnungslose Menschen des SKM sowie der Drogenhilfe Köln im Lupinenweg, den Jahresbericht der kommunalen Pflegeberatung und der städtischen Behindertenbeauftragten. Hier frage ich mich, ob wir nicht analog zur Integrationsbeauftragten die Einrichtung nicht besser „Inklusionsstelle“ oder sofern Amt „Inklusionsamt“ nennen, in denen die oder der Inklusionsbeauftragte arbeitet?

Im Ausschuss für Bauen und Umwelt gab es am 13.02.2020 einen Vortrag der Biologischen Station Bonn-Rhein-Erft zur biologischen Vielfalt und Bienen. Ferner waren Anträge auf Baumfällungen sowie das Investitionsprogramm für Baumplanzungen 2019 bis 2013 – hier die in 2019 durchgeführten Maßnahmen – Thema.

Der Rat am 17.02.2020 beschäftigte sich mit den bereits erwähnten Themen, dazu noch mit der Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung in Sachen Neubau Rathaus, um die Ausweisung zusätzlicher Ausbildungsstellen, um einen Antrag der FDP-Fraktion zu einer Radstation in Brühl-Mitte, der mit den Planung der Mobilstationen befasst wird. In einer Vorlage wird erneut einseitig die Bürgermeistersicht im Kommunalstreitverfahren dargestellt, zu der ich zur Niederschrift erklärte, dass die Mehrheit eine andere Rechtsauffassung hat. Hier steht der Termin der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, Appellhofplatz 1 in Köln mit dem Donnerstag, den 26. März 2020 um 10:00 Uhr fest. Dann werden wir sehen, ob das kommunale Wahlabsolutistentum grenzenlos gilt oder ob der Stadtrat noch minimale Personalentscheidungskompetenzen hinsichtlich der Zuweisung von Aufgabenbereichen an die Beigeordneten hat.

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Vorsitzender
GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Brühl