Anlässlich der Kritik von Bürgermeister Kreuzberg an Radfahrerinnen und Radfahrern in der Brühler Innenstadt gab es folgende Erklärung:
„Radfahrerinnen und Radfahrer müssen sich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit bewegen, also mit 4 bis höchstens 7 km/h. Wenn dort weiterhin zu schnell oder rücksichtslos gefahren wird, riskieren die Radelnden weitergehende Verbote. Da ist die Drohung von Bürgermeister Kreuzberg ernst zu nehmen.
Was daran stört ist aber, dass in Brühl die Radfahrer systematisch zum Fahren auf Fußwegen angehalten werden. Es fehlen nach wie vor auf wichtigen Wegen Schutzstreifenmarkierungen auf den Straßen. Nach wie vor werden Radwegeverbindungen auf Fußwegen ausgewiesen. Beispielsweise auf der Alten Bonnstraße vom Eckdorfer Mühlenweg bis zu Euskirchener Straße, der Römerstraße vor dem Hansa-Hotel, der Bonnstraße zwischen Schwadorf und Schützenhalle.
Wer Radfahrende auf Fußwege treibt, darf sich nicht wundern, wenn sie auf Fußwegen auch Radfahren und nicht Radschleichen.
Ganz besonders unattraktiv ist die Querung der Innenstadt für Radfahrende.
Dass der Schlosspark nicht durchradelt werden darf, ist ein permanentes Ärgernis. Da vermisst man klare Worte des Bürgermeisters des fahrradfreundlichen Brühls gegenüber dem Landeskonservator, der als Radfahrer nur grünberockte Parkmitarbeiter duldet.
Zudem wäre eine vernünftige organisierte und beschilderte Querung der Innenstadt im Zuge Rheinstraße, Comesstraße, Heinrich-Esser-Straße (da fehlen übrigens immer noch die Schutzstreifen), An der Synagoge, Wallstraße, Mühlenstraße erforderlich.
Aber das ist wiederum mit dem Tourismusbürgermeister Kreuzberg nicht machbar, der hier Vorteile durch die Radwegeführung durch die Innenstadt sieht. Die ist im übrigen auch nicht durchgehend beschildert und dank des Kopfsteinpflasters überaus unbequem.