RadVorrangRouten zwischen Köln und Bonn

RadVorrangRouten als Aufgabe des interkommunalen Zweckverbandes RadRegionRheinland im Rahmen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg

Ein Vorschlag

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Verkehrspolitischer Sprecher der
GRÜNEN Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Bergheim, 29. März 2022

Im Rahmen des Strukturwandels hat die Strukturentwicklungsgesellschaft des Rhein-Kreis Neuss „Landfolge Garzweiler“ von der ZRR den Auftrag, ein regionales Netz schneller Radrouten zu konzipieren. Sie hat zur Umsetzung dieses Auftrages ein Aachener Ingenieurbüro beauftragt, dieses revierweite Netz schneller Radrouten zu entwickeln.

Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises werden unterschiedliche regionale Definitionen wirksam. So ist der Kreis Braunkohlekreis mit Bezügen nach Düren, Neuss, Jülich, Aachen und Mönchengladbach. Auf der anderen Seite ist er Teil der Köln-Bonner-Region mit vielfältigen Bezügen. Vor allem auch im alltäglichen Berufsverkehr.

So ist das Braunkohlerevier zwar eines, dass auch für den Radverkehr optimiert werden muss, so ist auf der anderen Seite der Bezug nach Köln vor allem auch hinsichtlich der künftigen Entwicklung wirksamer.

Die von Landfolge Garzweiler ausgemachten Quell-Ziel-Relationen für die Bedarfsfeststellungen nach schnellen und sicheren Radwegen sind sicher unstrittig.

Der Kreis selbst hat aber mit Zielfeststellungen zu Radwegeerfordernissen bereits einiges vorgegeben.

Hinzu kommt, dass für die radtouristische Erschließung des Kreises die RadRegionRheinland bereits das aus den Niederlanden übernommene Knotenpunktsystem entwickelt und in der Landschaft umgesetzt hat.

Wenn weitere Bedarf also festgestellt werden, müssten Sie sich vor dem Hintergrund der erforderlichen Alltags- und Berufsverkehre rechtfertigen.


Während radtouristische Wege abseits der Hauptstraßen vor allem der Erholung, dem Landschaftserleben und dem Erreichen touristischer und kultureller Ziele dienen, müssen die regionalen Alltagsverkehre vor allem schnell und sicher insbesondere die Ziele in die Hauptzentren erschließen.

Hier gibt es zwei Qualitätsstufen.

• Die RadSchnellWege sind frei vom motorisierten Verkehr, haben Mindestbreiten von 4 Metern und planfreie Kreuzungen. Sie sind in der Baulast des Landes und werden vom Landesbetrieb Straßen gebaut und betreut. Der Bedarf ist enorm, das Programm völlig überzeichnet, der Landesbetrieb kommt nicht hinterher mit der Aufgabenfülle.
• Etwas weniger anspruchsvoll sind die Qualitätskriterien für die RadVorrangRouten. Sie sollen ähnliche Regelbreiten wie die Radschnellwege haben, sind aber in den Kreuzungen nicht planfrei und können entlang oder über vorhandene Wege und Straßen, also auf Feldwegen, auf Gemeinde- und Kreisstraßen, entlang von Landes- und Bundesstraßen und entlang von Schienenverbindungen geführt werden. Sie unterliegen damit unterschiedlichen Baulastträgern und unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen. Daher sind sie kommunal eigentlich nicht zu bewältigen. Allgemeiner: sie sind verwaltungstechnisch eigentlich nicht zu handhaben, denn es müssten Land, möglicherweise DB und HGK, Kreise und Kommunen zusammenkommen.

Daher mein Vorschlag, die RadRegionRheinland als kommunalen Zweckverband mit der Aufgabe der Realisierung von RadVorrangRouten zu beauftragen und beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg anzudocken, um die dortigen Fachkompetenzen zu nutzen und die Verkehrsingeniersleistungen zentral zur Verfügung stellen zu können.

In diesem Rahmen sehe ich die Möglichkeiten für folgende alltagsverkehrsrelevante RadVorrangRouten:

• ErftRadWeg von (Neuss – Grevenbroich – ) Bedburg – Bergheim – Kerpen – Erftstadt ( – Euskirchen …) mit hoher radtouristischer Bedeutung aber auch eine wichtige Nord-Süd-Route im Kreis mit Anschluss an die Radialen nach Köln. Der ErftRadWeg wird vom Kreis übernommen und als RadVorrangRoute ausgebaut.
• Kölntangente Pulheim – Frechen – Hürth – Brühl – Wesseling. Die genaue Streckenführung müsste entwickelt werden
• Rommerskirchen [entlang der DB-Trasse ] – Pulheim – Ehrenfeld – Kölner Rad Ring
• [Jülich – Titz -] Elsdorf [über Speedway und mit Anschluss an Erftradweg] – Niederaußem [entlang der künftigen Stadtbahn 4]– Glessen – Brauweiler – Widdersdorf – Kölner Rad Ring
• [Aachen – Düren -] Kerpen [Anschluss ErftRadWeg] – Frechen – [Radschnellweg] – Kölner Rad Ring
• Lechenich – Liblar – Hürth – [bis dahin entlang der Bundesstraße mit deutlicher Verbreiterung des Radwegs] Klettenberg – Kölner Rad Ring
• Bonn – Alfter – Bornheim – Brühl – Hürth [im Wesentlichen entlang der Stadtbahn 18] – Klettenberg – Kölner Rad Ring
• Bonn – Bornheim – Wesseling – Rodenkirchen [im Wesentlichen entlang der Stadtbahn 16] – Kölner Rad Ring

Anträge zum Brühler Radmasterplan noch immer aktuell

Verkehrsschild auf Radweg

Der vom Planerbüro Südstadt für Brühl entworfene Radmasterplan ist nach wie vor nicht in Gänze verabschiedet, weil er Elemente enthält, die so von der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind. Insbesondere wurde moniert, dass eine 160 cm breite Roteinfärbung von Straßen ohne Schutzstreifenwirkung eine Scheinsicherheit suggeriert. Dazu kommt, dass die Diskussion auch innerorts dahin geht, dass es separierte Wege für den Radverkehr geben sollte. Um das Werk nicht völlig in den Schubladen des Planungsamts dem Vergessen anheimzustellen, haben CDU und GRÜNE im Mai 2019 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog in den Verkehrsausschuss gebracht und beschließen lassen. Auch dieses Maßnahmenpaket harrt der Umsetzung.

Masterplan Klima: Bericht aus der Ratsfraktion zur Ratssitzung am 23. Februar 2020

Bortlisz-Dickhoff im OV-Büro

Mit meiner bereits im GRÜNEN Newsletter zumindest als Link verschickten Haushaltsrede haben wird den am 16.12.2019 verabschiedeten Haushalt der Stadt ausgiebig gewürdigt.

Wichtigster Haushaltsantrag ist der zum Masterplan Klima. Hier hat der Stadtrat einen Auftrag für eine umfassende Aktivierung der Stadtgesellschaft für ein nachhaltiges Brühl beschlossen.

Der Antrag lautete: (Vorl.-Nr. 554/2019)

Der Rat der Stadt Brühl beschließt für das kommende Haushaltsjahr im TEP 5101 Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 €, im TEP 5404 in Höhe von 20.000 € sowie im TEP 56 in Höhe von 20.000 € zur Erstellung und ersten Umsetzungen eines Masterplans „Brühl klimaneutral“ einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Gutachtern Beteiligungs- und Zielfindungsprozesse für Brühl zu entwickeln. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger, als auch Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, sowie die Land- und Forstwirtschaft sollen neben Politik und Verwaltung in den Prozess eingebunden werden. Ohne dem Gutachten und den Vorschlägen vorgreifen zu wollen, sollte ein Thema auch ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Hitzeinseln sein. Zusammen mit den Stadtwerken als operativer Dienstleister der Stadt könnte im Rahmen der beantragten Haushaltsmittel im TEP 56 ein Konzept für ein Förderprogramm für die Dach-, Fassaden und Vorgartenbegrünung erstellt werden. Ebenso gilt es als Stadt Brühl beim Bau Vorbild für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zu sein. Das Prinzip Cradle to Cradle böte einen solchen Ansatz. Vor dem Hintergrund einer zukunftsbezogenen und modernen Stadtplanung ist auch eine Optimierung der Wohnquartiere beispielsweise durch Integration von Grün- und Naturflächen, Fassadenbegrünung und Nutzen der Photovoltaik wichtig. Weitere Stichworte für künftige Wohngebiete sind ressourcenschonendes Bauen, Nahwärmeversorgung, Reduzierung des Autoverkehrs durch Einrichtung von Quartiers-Mobil-Stationen (Sammelgaragen mit Car- und Bike-Sharing, Radverleih, E-Ladestationen, Bus- oder Bahnhaltestelle). Im Rahmen unserer globalen und arbeitsteiligen Wirtschaft wird eine auf die räumliche Kommunengrenze bezogene Klimaneutralität nicht erreichbar sein. Unsere heimische Wirtschaft soll sich so auf die veränderten Anforderungen einstellen können, dass es ihr möglich bleibt, die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und neue Aufgabenfelder zu erschließen. Der Masterplan beschränkt sich bewusst darauf, was die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen beitragen können, Brühl selbst klimaneutral zu gestalten.

Soweit der Beschluss.

Damit hat die Fraktion eine weitreichende Zielsetzung für die Arbeit der nächsten 5 Jahre gesetzt, die weit über andere Zielsetzungen hinaus wirken. Die Anliegen beispielsweise aus der Mobilitätsoffensive sind damit ebenso angesprochen wie unserer Absicht, Wohn- und Gewerbegebiete nur noch dann auszuweisen, wenn eine nachhaltige Grünflächenplanung das zulässt. Die erforderlichen Nachhaltigkeitsziele lassen sich nur mit einer Aktivierung der Stadtgesellschaft erreichen. Der anstehende Kommunalwahlkampf könnte in Verbindung mit den neuen Räumlichkeiten in der Kaiserstraße 34 dazu genutzt werden, erste Netzwerke auf den unterschiedlichen Sektoren zu knüpfen.

ADFC, VCD, Kinderschutzbund, Fahrradhändler, Stadtwerke könnten im Verkehrsbereich angesprochen werden, CleanUp, BUND, NaBu, im Bereich des Freiraumschutzes, nur einmal als erste Anregungen. Wenn die Brühler GRÜNEN tatsächlich den Sprung in die Gesellschaft machen wollen, müssen wir uns zu einer breit angelegten Kommunikation mit vielen organisierten Menschen bereitfinden. Der Haustürwahlkampf ist zweifelsohne wichtig, er reicht aber nicht aus.

Mit annähernd 100 Mitgliedern sollte uns das gelingen. Wir sollten schnell den erstellten Wahlprogrammentwurf in der Mitgliedschaft diskutieren und in der Mitgliederversammlung verabschieden, um dann die anstehenden Personalentscheidungen zu treffen.

Doch zum Bericht.

In der Schulausschusssitzung am 21.01.2020 ging es um die Vergabekriterien bei der Schülerbeförderung. Beschlossen wurde, das Kriterium niedrige Schadstoffemission deutlich stärker zu gewichten. Die Schulentwicklungsplanung des Kreises zu seinen Förderschulen wurde zur Kenntnis genommen. Aktuell wird für die Maria-Montessori-Schule ein Teilneubau in Heide mit Nachruck vorangetrieben, weil die Stadt Wesseling das Gebäude für die Dependence der Schule in Wesseling gekündigt hat. Interessant auch die Darstellung der Methodik der Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich. Ausgehend von realen Daten zur Bevölkerungsentwicklung werden belastbare Prognosen entwickelt. Die SPD initiiert eine Informationsveranstaltung zur Inklusion. Die Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler erhalten gemäß der Vertretung der Elternschaft im Schulausschuss ebenfalls einen Sitz als sachkundige:r Einwohner:in.

Am 28.01.2020 befasste sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit dem Bürgerantrag auf ein LKW-Verbot in der Kaiserstraße und der Einrichtung eines LKW-Leitsystems. Ein Gutachten machte deutlich, dass das Verbot des LKW-Verkehrs in der Kaiserstraße zu erheblichen Belastungen auf dem Straßenzug Konrad-Adenauer-Straße – Heinrich-Esser-Straße – Rheinstraße führen würde. Allerdings könnte ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Schildgesstraße auch zu einer Beruhigung in der Kaiserstraße führen. Ganz seien die LKW-Verkehre nicht zu vermeiden, es gibt Ziel- und Quellverkehre, auch die Busse seien unvermeidbar. Beschlossen wurde das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Schildgesstraße. Angeregt wurde, mit dem Landesbetrieb darüber zu verhandeln, den Ost-West-Durchgangsverkehr mit verkehrslenkenden Maßnahmen zwischen den Anschlussstellen Brühl-Ost und Erftstadt über die Autobahnen 553 und 61 und zwischen Erftstadt und der L 184 in Heide über die B 265 zu führen. Wir sind mit der BI Kaiserstraße in konstruktiven Gesprächen. Weiteres Thema der Sitzung war die Einführung eines Fahrradverleihsystems in Brühl. Unserer Anregungen, weitere virtuelle Stationen vorzusehen und die Vorbestellung von E-Cargo-Bikes werden weiter bearbeitet. Gegen die FDP so dann beschlossen.

Hinsichtlich des Masterplan Fahrrad gibt es leider nichts neues. Vor allem die Radwegeführung auf der Konrad-Adenauer-Straße wird weiterhin kritisiert. Der Radstreifen auf der nördlichen Seite ist als solcher nicht erkennbar und wird als Autoabstellfläche missverstanden. Die Platten auf dem Gehweg auf der südlichen Seite, der ja für das Radeln in beide Richtungen gedacht wird, sind lose. Ob nicht tatsächlich eine rot markierte und mit im Notfall überfahrbaren Elementen abgetrennte Radspur auf der südlichen Seite für die Radelnden in östlicher Richtung möglich ist, halte ich noch nicht für völlig ad acta gelegt.

Im Sportausschuss am 30.01.2020 sowie im Stadtrat am 17.02.2020 ging es um den Bewegungs-Parcours am Partnerschaftsweg. Gegenüber der Ursprungsplanung hatten CDU und GRÜNE beantragt, ein zusätzliches zehntes Gerät aufzustellen, das körperliche Ertüchtigung auch auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen ermöglicht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat dies die SPD sowohl in der Ausschuss- als auch in der Ratssitzung massiv kritisiert und dann dagegen gestimmt. Die neuen Eintrittspreise für das KarlsBad wurden in beiden Sitzungen durchgewunken.

Der Wahlausschuss am 03.02.2020 hatte eine Vorgabe aus dem Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Neben der Wiedereinführung einer Stichwahl für die Wahlen zur Bürgermeisterei wurden die Grenzen für die Festlegung der Wahlbezirke enger definiert. Die Wahlbezirke dürfen hinsichtlich ihrer Größe gemessen in Einwohnern nicht mehr um 25 % vom Durchschnitt abweichen, sondern dürfen hinsichtlich der Wahlberechtigten (alle über 16-jährigen Deutschen und EU-Ausländer) nur noch um 15 % vom Durchschnitt abweichen. Der Bürgermeister hatte einen Vorschlag gemacht, der uns vor allem im Wahlbezirk 02 nicht gefiel, denn dort sollten die Anna-Schmitz-Straße und der Schwestern-Brünell-Weg herausfallen und dem Wahlbezirks 01 zugeordnet werden. Die CDU hatte ebenfalls Kritik an einigen Zuordnungen. Grundsätzlich, so die allgemeine Feststellung, gibt es aufgrund der Bevölkerungsentwicklung – also vor allem der Siedlungsentwicklung im Süden – das Erfordernis, im Brühler Norden einen Wahlbezirk durch Zusammenlegung mit den Nachbarwahlbezirken aufzulösen und einen weiteren Wahlbezirk im Süden einzurichten. Dies ginge aber nicht von heute auf morgen, denn SPD und CDU haben intern ihre Wahlkreisbesetzungen schon klar. So hat dann insbesondere Dr. Fiedler von der CDU in Abstimmung mit der Verwaltung intensiv an einem für die Mehrheitsfraktionen tragfähigen Entwurf gearbeitet, der erst am Tag der vertagten Wahlausschusssitzung am 18.02.2020 fertig wurde. Er wurde dann mehrheitlich verabschiedet. Für uns wichtig: im Zuckerfabrikgelände bleibt es wie bisher, dafür geht die Elisabethstraße und ihre Nachbarstraßen in den Wahlbezirk 01.

Der Hauptausschuss am 03.02.2020 beschäftigte sich wie der Rat am 17.02. mit dem Verein Brühl Digital. Der Bürgermeister wird dessen Vorsitzender. Der Bürgerantrag zu einem Verbot der Feuerwerke des Phantasialands wird weiter im Hauptausschuss behandelt. Bei der Benutzungsordnung der Stadt Brühl für die Überlassung von Schulräumen an Dritte bleibt es bei dem im Schulausschuss gefundenen Weg, Parteien für öffentliche und öffentlich angekündigte Veranstaltungen Schulraum in Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen nicht stattfinden zu ermöglichen. Dazu hatten Bürgermeister, SPD und die Schulgemeinde des Max-Ernst-Gymnasiums dezidiert andere Vorstellungen. Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass der Kampf gegen die AfD nicht über Verbote der Schulnutzung für Parteien generell geregelt werden kann. Die Zivilgesellschaft muss sich aktiv mit AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen. Das geht, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Beim Bebauungsplan Geildorfer Feld konnte einiges im Sinne der Nachbarschaft erreicht werden. So müssen beispielsweise weitere Stellplätze errichtet werden, die Zuwegung wird breiter. Gedrängt habe ich weiterhin darauf, in dem anstehenden Gespräch mit dem Landesbeitrieb die nur-rechts-rein Zufahrt und nur-rechts-raus Ausfahrt von und auf die alte Bonnstraße durchzusetzen. Schließlich sei die gleiche Regelung durch den Landesbetrieb für das Baugebiet Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße vorgeschrieben worden. Der U-Turn wird mit den Kreisverkehren ermöglicht. Vor der abschließenden Ratssitzung wurde das vom Beigeordneten Schiffer  als Zusage realisiert.

Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 06.02.2020 wurde der lang ersehnte Masterplan Freiraum vorgestellt. Er soll vor der weiteren Ausweisung von Siedlungsflächen dazu dienen, Flächen für die Natur und den ökologischen Ausgleich zu sichern. Dieser Plan muss jetzt diskutiert werden und vor der weiteren Arbeit am Flächennutzungsplan verbindlich beschlossen werden. Die Auslegung des Schwadorfer Bebauungsplans Östlich Lindenstraße, westlich Schallenburg wurde nach weiteren Klarstellungen hinsichtlich der Stellplätze und des Wassermanagements der Bäche und des Burggrabens der Schallenburg beschlossen. Beim Bebauungsplan Pingsdorfer Straße / In der Maar müssen wir verschärft aufpassen, dass hier nicht alle Möglichkeiten der Errichtung von Fahrradparkanlagen verbaut werden. Das interkommunale Gewerbegebiet Barbarahof, auf Gebiet der Städte Erftstadt und Hürth, wird unterstützt. Dem FDP-Antrag, Straßen in Neubaugebieten künftig als Alleen auszuweisen, haben wir nicht widersprochen.

Im Sozialausschuss am 11.02.2020 ging es um einige Berichte. So ging es um die Obdachlosenhilfe, die Hilfe für Wohnungslose Menschen des SKM sowie der Drogenhilfe Köln im Lupinenweg, den Jahresbericht der kommunalen Pflegeberatung und der städtischen Behindertenbeauftragten. Hier frage ich mich, ob wir nicht analog zur Integrationsbeauftragten die Einrichtung nicht besser „Inklusionsstelle“ oder sofern Amt „Inklusionsamt“ nennen, in denen die oder der Inklusionsbeauftragte arbeitet?

Im Ausschuss für Bauen und Umwelt gab es am 13.02.2020 einen Vortrag der Biologischen Station Bonn-Rhein-Erft zur biologischen Vielfalt und Bienen. Ferner waren Anträge auf Baumfällungen sowie das Investitionsprogramm für Baumplanzungen 2019 bis 2013 – hier die in 2019 durchgeführten Maßnahmen – Thema.

Der Rat am 17.02.2020 beschäftigte sich mit den bereits erwähnten Themen, dazu noch mit der Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung in Sachen Neubau Rathaus, um die Ausweisung zusätzlicher Ausbildungsstellen, um einen Antrag der FDP-Fraktion zu einer Radstation in Brühl-Mitte, der mit den Planung der Mobilstationen befasst wird. In einer Vorlage wird erneut einseitig die Bürgermeistersicht im Kommunalstreitverfahren dargestellt, zu der ich zur Niederschrift erklärte, dass die Mehrheit eine andere Rechtsauffassung hat. Hier steht der Termin der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, Appellhofplatz 1 in Köln mit dem Donnerstag, den 26. März 2020 um 10:00 Uhr fest. Dann werden wir sehen, ob das kommunale Wahlabsolutistentum grenzenlos gilt oder ob der Stadtrat noch minimale Personalentscheidungskompetenzen hinsichtlich der Zuweisung von Aufgabenbereichen an die Beigeordneten hat.

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Vorsitzender
GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Brühl

Haushaltsbewertung und Rückblick: Ratssitzung am 16.12.2019

Eisiger Haushalt - Symbolbild

Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren der berichtenden Künste
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Brühl,

zuerst und ganz unabhängig von unserer mitunter kleinkarierten Diskussion über den städtischen Haushalt gilt es einige ganz grundsätzliche Sachverhalte anzusprechen, die unserer Zusammenleben grundlegend betreffen. Ganz schleichend schafft sich überall in der sogenannten freien Welt ein Gesinnungswandel Geltung, dem ganz grundsätzlich und konsequent Einhalt geboten werden muss.

Es ist nicht nur der Herr Trump im fernen Amerika, nicht nur der Herr Orban in Ungarn, die Frau Le Pen in Frankreich, nicht nur der Herr Höcke in Thüringen, die sich trauen das Verbotene wieder auszusprechen, die sich anmaßen auf einen rassistisch definierten Volksbegriff zurückzugreifen, die wieder minderwertiges Leben definieren und dabei mitunter völlig harmlos daherkommen, wie beispielsweise in dem Vorschlag, Hilfeberechtigten die Wahl zu lassen zwischen staatlicher Unterstützung und dem Wahlrecht mit der netten Begründung, Hilfeempfänger seien schließlich politisch befangen. Nein es sind nicht nur einzelne Auswüchse und sie sind nicht so weit weg.

Als der langjährige Sprecher der Brühler Initiative für Völkerverständigung und Vorsitzende des Fördervereins der Initiative 50TausendBäume jüngst verstarb, hat ein Brühler Faschist die Traueranzeige mit dem Begriff „Volksverräter“ gekennzeichnet, auf das Logo der Initiative einen Judenstern platziert, auf das Bild der Stirn des Toten „Jud“ eingraviert und den Satz „Am 16. Oktober 2019 verstarb er“ mit dem Kommentar PRIMA versehen und das Ganze dann natürlich anonym der Initiative zukommen lassen.

Darüber können und wollen wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Denn das Gift wirkt schleichend. Faschistische, nationalsozialistische Positionen werden wieder gesagt, in den sozialen Medien, in den Demonstrationen von Pegida und anderen rechten Organisationen, auf der Straße. Es gilt zunehmend als eine mögliche Gesinnung, die Polizei schützt Umzüge, der Bürgermeister muss Räume zur Verfügung stellen für Veranstaltungen der AfD und was macht er auf Wunsch der Schulgemeinde, er will die politischen Parteien insgesamt aus der Schule verbannen. Damit hätte die AfD schon ein Ziel erreicht, nämlich, dass die Parteien insgesamt als nicht ganz koscher wahrgenommen werden. Ein gesunder Volkskörper braucht nicht den Parteienstreit, der braucht einen Führer. Auch deshalb haben wir gegen den Ausschluss der Parteien aus den Schulen gestimmt. Der gepflegte Streit zwischen den Parteien gehört ganz wesentlich zur Demokratie. Niemand ist im Besitz der einen Wahrheit, alle sind bestrebt, das Beste zu wollen. Oft ist das Ergebnis einer Verständigung unter vielen besser als die jeweilige Ausgangsposition der Parteien. So wollen wir auch im Umgang mit der AfD und anderen einfältigen Flachdenkern den demokratischen Prozess des Austausches von Positionen setzen. Wenn die AfD in die Schulen will, dann soll sie das öffentlich machen. Dann sollen die demokratischen Parteien, dann soll die Zivilgesellschaft die Chance haben, sich mit den Rechten und Nazis auseinander zu setzen. An Orten der Bildung und an Orten der Öffentlichkeit.

Damit erkläre ich Nazis aber eben nicht zu Demokraten. Auch der Nazi Hitler ist demokratisch gewählt worden. Zur Demokratie gehört eben nicht nur, gewählt zu werden, sondern auch zu ertragen, dass man nicht von allen gewählt wird, dass es andere Positionen, Meinungen, Herkünfte, Religionen, Essgewohnheiten, Hautfarben, gibt. Alle Menschen mit ihren jeweiligen Besonderheiten haben eigene unveräußerliche Rechte. Gerade dies zu leugnen ist definitiv für faschistische Grundhaltungen. Sie sind daher auch keine zu tolerierenden Meinungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt wären, sondern Straftatbestände, die von Staats wegen zu verfolgen sind.

Die Menschenrechte sind unveräußerlich, die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Feststellungen sind die Grundsätze unserer Verfassung. Sie sind explizit ausgenommen davon, mit zwei Drittel Mehrheit geändert werden zu können.

Die rechte Hetze führt, wie der NSU, der Mord an Lübcke, die Anschläge  in Solingen, Rostock und Halle oder die Morddrohungen gegen Cem Özdemir und Claudia Roth zeigen, zu tatsächlicher Gewalt.

Hier muss auch die Zivilgesellschaft klar sein. Es war gut, dass am 9. November so viele Brühlerinnen und Brühler beim Schweigegang mitgemacht haben. Es muss aber mehr passieren und wir müssen uns an jedem Ort klar sein, dass wir hier und jetzt Demokratie und Menschenwürde zu verteidigen haben.

Allen Wahnsinnigen, die an so etwas wie einen deutschen Volkskörper glauben, empfehle ich das lesenswerte Buch von Johannes Krause: Die Reise unserer Gene. Mithilfe der Genanalyse von altem Knochenmaterial wird die globale Wanderungsbewegung des Menschen dargestellt. Jeder Mensch ist über Ecken mit jedem anderen verwandt. Die Vorstellung einer deutschen oder einer nordischen oder einer weißen Rasse ist wissenschaftlich nicht haltbar und blanke Ideologie zur Rechtfertigung von Gewalt gegen diskriminierte Gruppen.

Nie wieder Faschismus.

Ich könnte es mir und Ihnen hinsichtlich der Bewertung des letzten Jahres und des im Haushalt aufgezeigten Plans für das nächste Jahr ganz einfach machen.

Es wäre nämlich wirklich ein leichtes, einfach auf meine Rede aus dem letzten Jahr zu verweisen, sie zu Protokoll zu geben und inständig darauf zu hoffen, dass es vielleicht im nächsten Jahr was wird, mit den angesprochenen Fragen, Projekten, Vorsätzen, Beschlüssen, Entwicklungen ….

Das, was mich bei der Durchsicht am meisten erschreckt hat, ist, dass das alles so furchtbar aktuell ist, dass nichts besser geworden ist, dass nichts weiter entwickelt wurde, dass die gesamte Mühe, die wir uns mit fleißigen Besuchen der Ausschuss- und Ratssitzungen machen, mit dem Entwickeln von Anträgen, mit dem Werben beim Koalitionspartner an verschiedenen Ecken und Enden zum Erliegen kommt.

Angefangen hatte ich mit dem Verweis auf die Klimakatastrophe und das Bemühen von Greta Thunberg, darauf aufmerksam zu machen. Was ist passiert? Ganze Heerschaaren von Bots-Betreibern, weite Teile der Presse und der Parteien und vor allem auch die rechtsradikale Brut sind über diese junge Frau hergefallen, haben abstruse Verschwörungstheorien zusammengebastelt, warum das nicht sein kann, dass eine junge Autistin uns allen den Spiegel vorhält und womöglich am Ende noch Recht behält, wo wir doch alle nur ganz normal weiterleben wollten, mit unseren Autos, mit unserem Recht auf Freiheit, mit unserer Fliegerei, mit der ständigen Verfügbarkeit von Erdbeeren und Roastbeef. Da sage ich jetzt nichts weiter zu. Gesagt ist genug, Gehandelt ist zu wenig.

Wir hoffen wirklich darauf, dass sich mit der gemeinsamen Erklärung zur Klimakatstrophe und dem heutigen Beschluss zu einem Masterplan Klima die Stadtgesellschaft umfassend auf den Weg macht, den Klimawandel in seinen schon sicheren Auswirkungen zu bewältigen und die weitere Freisetzung von Klimagasen durch ein Bündel von Maßnahmen zu reduzieren. Natürlich hat Brühl kaum Einfluss auf das Klima des gesamten Planeten. Aber: ohne den Optimismus, Lösungen zu entwickeln und auf den Prozess zu vertrauen, der ja nicht nur in Brühl stattfindet, wird es nicht gehen. Wenn nur zwei Prozent unserer Dachflächen-Photovoltaik-Potenziale genutzt werden, wissen wir, was zu tun ist.

Das Programm ist vielfältiger und soll hier nicht noch einmal begründet werden. Es soll mit und durch die Stadtgesellschaft entwickelt werden, mit Industrie, Gewerbe, Handel, mit Vereinen und Initiativen, mit Ideen der Einzelnen, in der ganzen multikulturellen Vielfalt und auf dem doch sehr beschränktem Raum.

Flächenmäßig klein, hervorragend zwischen Bonn und Köln, dem Rhein und dem Vorgebirge gelegen, ist Brühl hoch attraktiv. Zwei Eisenbahnverbindungen mit zwei Bahnhöfen nach Köln, Bonn und in die Eifel, eine Stadtbahnverbindung nach Köln und Bonn mit fünf Haltepunkten bieten eine eigentlich hervorragend gute ÖPNV-Versorgung, ergänzt um die Regionalbuslinien und ein nach wie vor gut funktionierendes, aber ausbaufähiges Stadtbussystem machen Brühl spannend als Wohnort für junge Familien. Dass wir hier mehr machen können und machen werden, ist verabredet. In der Perspektive müssen wir in der Region natürlich auch für einen weiteren Streckenausbau und die Nutzung der vorhandenen Schieneninfrastruktur für den Personenverkehr eintreten.

[An dieser Stelle habe ich mündlich eine Passage ergänzt und sinngemäß folgendes gesagt:

Wenn Herr Weitz von der SPD meint, bei mir widersprüchliches Verhalten kritisieren zu müssen, weil ich auf der einen Seite die Finanzierung des Brühler Anteils am zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 von Brühl-Süd nach Bonn unterstütze und auf der anderen Seite einen Antrag ablehne, der einen rein auf Brühl und Wesseling bezogenen Prüfauftrag für die Querbahn ablehne, dann hat er die Materie nicht durchdrungen. Stadtbahnprojekte müssen immer im regionalen Netz gedacht, konzipiert und finanziert werden. Daher stimmen wir heute auch dem FDP-Antrag zu, die Querbahn eben in Kooperation mit den Nachbarkommunen und dem VRS und der HGK weiter zu entwickeln. Eine rein Brühler Betrachtung bringt es eben nicht.

Dann weiter gemäß Manuskript:]

Die Querbahn zwischen Brühl und Wesseling könnte dabei als Teil einer Stadtbahnverlängerung der Linie 5, die auf Kölner Seite bis Meschenich ausgebaut werden soll, oder als Teil der vom Rhein-Erft-Kreis als Regionaltangente von Rommerskirchen über Niederaußem, Frechen, Hürth, Brühl, Wesseling und die geplante Schienenbrücke über den Rhein zum Flughafen, oder durch einzelne Fahrten von 18 oder 16 genutzt werden.

Der Ausbau der Haltepunkte und Bahnhöfe zu Mobilstationen ist beschlossen. Damit werden in hoffentlich ausreichender Zahl sichere Fahrradabstellmöglichkeiten und Ausleihstationen für Leihräder entstehen. Der Bahnhof am Schloss wird weiter ausgebaut. Er wird barrierefrei, die Radstation wird neu und deutlich größer gebaut. Wermuts-Tropfen dabei ist aber die schier unüberwindliche Blockadehaltung des Landes und seiner Schlossverwaltung, was die Frage eines Provisoriums für die Radstation angeht. Wir haben uns darum bemüht, über eine kleine Anfrage im Landtag Bewegung in die Sache zu bekommen. Auch der Brühler CDU-Abgeordnete im Landtag ist schon vorstellig geworden. Wir hoffen weiterhin, dass das Land noch ein Einsehen hat und uns das Provisorium auf dem Parkplatz am Bahnhof errichten lässt. Ansonsten bleibt leider nur der südöstliche Bereich des Belvedere-Parkplatzes. Der zusätzliche fünfminütige Fußweg zum Bahnhof macht die Sache aber als Pendlerfahrradparkplatz unattraktiv.

Wo ich jetzt so langsam zur Verkehrspolitik komme: Es muss auch weitere Buslinien geben. Im Brühler Süden fehlt eine und auch wichtige Ziele wie das BTV-Sportzentrum oder die Fachhochschule des Bundes und die Bundesfinanzakademie fehlen. Auch das Angebot an Sonn- und Feiertagen allein über das ja teurere AST-Angebot abzubilden, ist auf Dauer unzureichend. On-Demand-Systeme werden früher oder später den ÖPNV grundlegend verändern.

Die Fläche ist in Brühl nicht vermehrbar. Von dieser Fläche sind über 40 Prozent aufgrund der früheren Nutzung für die Braunkohlegewinnung für Gewerbe-, Industrie oder den Wohnungsbau nicht nutzbar. Das ist auch gut so und wir sind heilfroh, dass dem Phantasialand der Wunsch abhandengekommen wurde, sich in den Wald jenseits der alten Bundesstraße möglicherweise bis zum Liblarer Bahnhof zu verbreiten. Ein weiterer Teil Brühls steht ebenfalls aus historischen Gründen nicht für eine Überplanung zur Verfügung: dies ist das gesamte Sichtdreieck, dass durch die Weltkulturerbeschlösser gebildet wird. Südlich der Rheinstraße und nördlich der Bonnstraße ist keine Überplanung der Flächen möglich. Dies ist auf der einen Seite gut, denn damit bleiben große Freiräume offen, auf der anderen Seite erhöht es den Druck auf die anderen offenen Bereiche, denn nach wie vor ist im Großraum Köln-Bonn von massiv steigenden Bevölkerungszahlen auszugehen. Und damit steigen gerade auch in Brühl die Begehrlichkeiten.

Nach wie vor ist es uns nämlich noch nicht gelungen, die investorengesteuerte Siedlungsplanung durch eine Flächennutzungsplanung zu ersetzten, in der die Siedlungsentwicklung in eine funktionsfähige Freiraum-, Grün- und Biotopentwicklung einbettet ist. Wir arbeiten an Instrumenten. Beispielsweise wird eine Baulandstrategie entwickelt, schwarzgrün hat zum Haushalt beantragt, die Mittel dafür auf 1,5 Mio. € zu erhöhen. Wir werden die intensive Diskussion über den künftigen Flächennutzungsplan aber erst im nach der Kommunalwahl abschließen. Wir sind der Auffassung, dass hier die Parteien der Brühler Bürgerschaft klar und deutlich verraten müssen, wo sie denn hin wollen.

Für GRÜNE ist klar, dass es ohne eine integrierte Grünflächenplanung nicht gehen wird. Wir müssen intelligente Binnenverdichtung betreiben, müssen mit der GEBAUSIE den Mietwohnungsbau in viergeschossigen Häusern zu bezahlbaren Mietpreisen in energetisch sanierten und optimierten Häusern unter Nutzung von Photovoltaik und Mieterstrommodellen angehen. Wir brauchen darüber hinaus in neu entstehenden und vor allem in den vorhandenen Quartieren Strategien der Reduzierung der Autoflächen und den Ausbau der Flächen für das Radeln und das Zu Fuß gehen. Wir brauchen die Umsetzung der Programme Besitzbare und Bespielbare Stadt, damit die Stadt für die mobilitätseingeschränkten Menschen wieder begehbar und für die jungen Menschen wieder spielerisch erlebbar wird. Wir brauchen an und um die Häuser wieder mehr Grün: Fassaden und Dächer und vor allem Gärten bieten sich an. Die Gärten des Grauens gilt es mit allen zulässigen Mitteln zurück zu drängen. Ich bin dafür, dass sämtliche Freiflächen zwischen Straße und Hauswand öffentlich gewidmet bleiben, um die Verkiesung der Quartiere zu unterbinden und mit dem Anwohnerparken auch die Menge der zulässig auf der Straße abgestellten Autos zu verringern. Dafür bedarf es aber, darüber sprach ich schon, als Voraussetzung Quartiersgaragen. Die Straßenerschließung selbst darf dann nicht länger eine rein autogerechte sein, sondern muss Leben auf der Straße mit Kindern und Alten, mit Mobilitätseingeschränkten, mit Grün und Natur ermöglichen.

Seit Jahren bestehen wir richtigerweise in den Neubaugebieten auf einen Anschlusszwang an die Fernwärme. Neuere Überlegungen führen dazu, dass wir besser kleinere in die Wohngebiete integrierte Blockheizkraftwerke bauen, die den Kern wiederum für Quartiers-Mobilitätszentren bilden könnten. Hier müssen wir in den Gremien der Stadtwerke weitere Überlegungen anstellen.

In dem Zusammenhang ist auch der zentrale unserer Anträge zu nennen. Wir möchten, dass sich Brühl dazu bekennt, in absehbarer Zeit klimaneutral zu werden. Dazu dient ein Masterplan Klima, den wir ausführlich begründet haben. Wir haben den Antrag bis zuletzt noch bearbeitet und Vorschläge anderer Fraktionen berücksichtigen wollen. Es macht aus unserer Sicht Sinn, wenn wir als Stadtrat gemeinsam in der Klimafrage agieren. Wir müssen die Stadtgesellschaft mitnehmen, was insgesamt nur geht, wenn die demokratischen Parteien hier zusammenstehen. Insoweit bedauern wir, dass das hier und heute nicht vollständig möglich ist, und hoffen darauf, dass wir das in der nächsten Zeit hin bekommen.

Mit einer solchen Zielsetzung verbietet es sich eigentlich von selbst, Kaltluftentstehungsgebiete wie südlich von Am Daberger Hof und östlich der Willy-Brandt-Straße zu bebauen. Auch wenn uns die Zukunft der Fachhochschule des Bundes in Brühl wichtig ist. Sie könnte auch auf dem vorhandenen Campus erweitert werden. Die Autos ließen sich auch in ein Parkhaus bringen. Wir sind hier als GRÜNE festgelegt und machen das Investorenmodell nicht mit.

Zu den möglichen Folgen der erforderlichen Klimapolitik gehört auch, dass sich auch Brühler Betriebe wie das Eisenwerk, oder auch die Chemie in der Nachbarschaft auf die Herausforderungen der De-Karbonisierung einlassen müssen. Motorblöcke werden in Elektroautos so nicht mehr gebraucht, eine erdölbasierte Chemie wird es in 50 Jahren nicht mehr geben.

Andere Folgen von globalen Veränderungen erlebt der Einzelhandel. Onlinehandel über Bring-Dienste zerstören die Basis des bisherigen Einzelhandels. Darauf muss sich insbesondere auch die Innenstadt einstellen und daher tragen wir das Anliegen unseres Koalitionspartners gerne mit, mit einem Citymanagement Grundlagen für eine intakte Brühler Innenstadt zu sichern. Die Brühl-App allein wird da nicht reichen. Und von Telefonläden und Barber-Shops allein kann keine Innenstadt leben. Mit der Parkpalette am Finanzamt und der Reparatur des Parkleitsystems wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept hoffentlich                und endlich funktionsfähig.

Mit dem Masterplan Fahrrad sind wir bisher nicht so recht glücklich geworden. Das ideale Verkehrsmittel in einer überschaubaren Stadt wie Brühl ist und bleibt das Fahrrad. Mit dem Siegeszug des Pedelec  gewinnt es für breite Bevölkerungsschichten eine echte Alltagstauglichkeit. Selbst ungeübte Radelnde schaffen es damit zum Berggeistsee oder nach Köln und zum Rhein. Die Radinfrastruktur reicht dafür aber nach wie vor nicht aus. Hier hatten wir uns von dem vom Planerbüro Südstadt konzipierten Radmasterplan Abhilfe erhofft. Wir hatten gehofft, Fahrradstraßen ausbauen, Radrouten möglichst ohne Konfliktpunkte mit dem Auto durch Brühl zu führen, die Sicherheit in den Kreuzungsbereichen zu erhöhen, die oft schlechte Radwegqualität zu beheben. Das vorliegende Werk, noch immer im Entwurfsstadium, lässt viele Fragen offen und ist hinsichtlich der breiten Rotstreifen, die keine Funktion als Radschutzstreifen haben, auch nicht kompatibel mit der Straßenverkehrsordnung. Das nutzt dann niemandem.

Um die regionale Bedeutung des Fahrrades zu unterstreichen, muss die regionale RadPendlerRoute Köln-Bonn in Brühl über den Bahnseitenweg geführt werden. Der hat noch einzelne Problempunkte, die aber gelöst werden können. Insbesondere die Querung der Pingsdorfer Straße am Stadtbahnhaltepunkt Brühl-Süd muss angegangen werden. Auch der Ville-Bahn-Radweg muss durchgehend als Radroute optimiert werden. Mit dem Antrag von CDU und GRÜNEN zum Radmasterplan haben wir insgesamt über 60 Punkte aufgezeigt, an denen wir akuten Handlungsbedarf sehen. Nach wie vor finde ich hoch bedauerlich, dass die Ost-West-Route entlang der südlichen Seite der Landesstraße 184 im Abschnitt auf der Konrad-Adenauer-Straße nicht zur Protected-bike-lane ausgebaut werden konnte. Wir werden sehen, wie sich die jetzt gefundene Lösung im Alltag bewährt. Ganz schrecklich wäre, wenn nicht sofort die missbräuchliche Verwendung der Fahrradspur auf der nördlichen Seite der Konrad-Adenauer-Straße als Parkstreifen rigoros bekämpft würde. Erst kürzlich ist in der Region ein Radfahrer tödlich verunglückt, weil ein unbeleuchteter Kleintransporter mal eben auf der Fahrradspur abgestellt wurde, um nach dem Weg zu fragen.

Wir brauchen möglichst straßenunabhängige Radwegeführungen durch die Stadt. Nach wie vor bestehen wir daher darauf, dass die Straßen An der Synagoge, Schützenstraße, Gartenstraße, Meyersweg, Parkstraße, Langenacker Straße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Anliegerverkehre  können zugelassen werden, doch das Fahrrad muss hier Vorrecht vor dem Auto erhalten. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel von 200.000 € können zur Verbesserung der Situation im nächsten Jahr verwendet werden.

Hinsichtlich der Lärmbelastung unserer Straßen, insbesondere durch den LKW-Verkehr, müssen wir die Anstrengungen vergrößern, alle querenden Verkehre auf die Autobahn zu bringen. Dafür sind die Autobahn und die Bundesstraße 264 da. LKW-Verkehre mit Quelle oder Ziel in Brühl brauchen vorgeschriebene Wegweisungen. Problemlagen wie in der Kaiserstraße müssen nach wie vor weiter bearbeitet werden um Lösungen zu finden, die auch den Anliegen der Anwohner gerecht werden.

Noch gar nicht erwähnt hatte ich das Thema der elterlichen Bring-Dienste zur Kindertagesstätte und Schule. Ohne Einzugsgebiete für Schulen und Kitas wird sich das nicht vollständig ändern lassen. Elternparkplätze in fußläufiger Entfernung für Schule oder Kita werden nicht angenommen. Sinnvoll ist es daher nach wie vor, den Kindern eine autonome Mobilität durch das gemeinsame Laufen zur Schule nahezulegen. Der Kinderschutzbund ist auf diesem Sektor nach wie vor und dankenswerterweise unterwegs. Das Thema ist wichtig und darf nicht vernachlässigt werden.

Neben einer nachhaltigen und auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes setzenden Verkehrsinfrastruktur ist auch die Versorgung mit ausreichenden Plätzen in gesunden und pädagogisch wertvollen Kindertagesstätten und Schulen eine wichtige Aufgabe der Kommunen zur Daseinsvorsorge.

Wir hoffen, den Bedarf an Kindertagesstätten durch den ausstehenden Neubau der geplanten und zum Teil beschlossenen neuen Einrichtungen zu decken. Hier ist noch einiges in Fluss und kann noch nicht abschließend bewertet werden. Leider haben wir es nicht hinbekommen, gegen die Investoreninteressen neben dem zu groß geplanten Seniorenheim im geplanten Baugebiet an der Schwadorfer Schallenburg eine Kindertagesstätte zu integrieren.

Hinsichtlich der Grundschulen ist nach drei Jahren inständigen Bittens durch die einst zuständige Beigeordnete und die Fraktionen von CDU und GRÜNEN nun die Stelle der Schulentwicklungsplanung besetzt. Die jüngste Schulausschusssitzung macht Hoffnung, dass wir hier bald so aufgestellt sind, dass eine vernünftige Schulentwicklungsplanung mit guten Ergebnissen erfolgt. Dies ist nicht trivial, denn danach richten sich durchaus kostenintensive Entscheidungen über An- oder Neubauten von Schulen.

Insbesondere brauchen wir auch im Bereich der Weiterführenden Schulen verlässliche Planungsgrundlagen. Gut ist, dass wir den Neubau der Erich-Kästner-Realschule so realisieren werden, dass die Schule ganztagsfähig auf vier Züge ausgelegt wird. Durch die Kooperation mit der Gesamtschule – die einen noch nicht ganz klaren Ausbaubedarf hat und Schwerpunktschule für die Inklusion ist – wird hier unter der Hand dann doch eine Abiturausrichtung der Realschule ermöglicht. Ob sie dann irgendwann gemeinsam mit der Gesamtschule ebenso eine wird, hängt von den Bedarfsermittlungen und dem Elternwillen ab.

Dass wir im ehemaligen RWE-Gebäude einen provisorischen Schulbetrieb für die EKS aufrechterhalten können, ist hoch vernünftig und bietet im Anschluss weitere Entwicklungschancen für die Stadt, zum Beispiel für ein Gründerzentrum.

Die Stadt erhält aus drei Programmen Fördermittel, die den Schulen zugutekommen sollen. CDU und GRÜNE haben beantragt, für das Programm Gute Schule 2020 jeweils für die einzelnen Zuschussjahre Aufstellungen über die Verwendung der Projektmittel vorzulegen, damit nicht sachfremde Ausgaben stattfinden können. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel 2 sollen für die energetische Sanierung der Brühler Schulen und für bauliche Maßnahmen im Bereich der Inklusion verwendet werden. Die Mittel aus dem Digitalpakt sollen für die Anschaffung von Hardware und für möglicherweise noch ausstehende Restarbeiten hinsichtlich der WLAN-Netze in den Schulen verwendet werden.

Auf Antrag von GRÜNEN und CDU wird die GEBAUSIE gebeten, Wohnraum für junge Erwachsene zur Verfügung zu stellen, die als  Jugendliche in der stationären Jugendhilfe untergebracht waren. Für Projekte der offenen Jugendarbeit sollen die Fördermittel um 20.000 € erhöht werden. Gut ist, dass die Mittel für den Bewegungsparcours oder die besitz- und bespielbare Stadt in ausreichender Höhe verwaltungsseitig in der Fortschreibung vorgesehen wurden.

Neben der guten verkehrlichen Anbindung Brühls ist natürlich auch das gewachsene Kulturleben für die Attraktivität der Stadt von herausragender Bedeutung. Zuallererst wird dann immer das Brauchtum genannt, aber ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich weder mit ausuferndem Karnevalgeschehen, noch mit dem Schützenwesen inniglich vertraut bin. Aber es gibt ja durchaus auch Westfalen-kompatible kulturelle Hochleistungen der Stadt. Insbesondere die baulichen wie die Schlösser, musikalische wie die Schlosskonzerte oder die hervorragende Musikschule und ihre verschiedenen Ensembles, oder auch cineastische wie das Zoomkino, Museen wie das Max-Ernst-Museum, und die breite Palette der bildenden Künste. Wir haben beantragt, jährlich jeweils 1.000 € für die IG Brühler Künstler und für die IG Brühl rockt vorzusehen.

Zu der verwegenen Aussage des Kämmerers, die Politik solle doch auch endlich einmal Konsolidierungsvorschläge machen, muss ich zumindest kurz eingehen. Um nicht erneut, wie in den vergangenen Jahren, meinen Fraktionskollegen vom Hagen zitieren zu müssen, will ich kurz aus der Stellungnahme der IHK zum Haushalt zitieren. Obwohl, wo ist eigentlich die Stellungnahme der Kirchen oder des allmächtigen BTVs oder des nicht minder mächtigen Festkommittees des Brühler Karnevals?

Nun die Industrie- und Handelskammer schreibt zur Finanzpolitik:

„Der Haushalt der Stadt Brühl hat sich im vergangenen Jahr dank überragender Gewerbesteuereinnahmen mit einem Aufkommen von über 30 Mio. Euro (Mehrertrag 9,3 Mio. Euro) überaus positiv entwickelt. Das Haushaltsjahr 2018 wird voraussichtlich mit einem Überschuss von 0,6 Mio. Euro abschließen und damit die Prognose von einem Fehlbetrag in Höhe von 14,4 Mio. Euro deutlich umkehren. Auch für das Haushaltsjahr 2019 lässt sich schon jetzt eine Verbesserung der Haushaltssituation ablesen. Sah der Haushaltsplanentwurf noch ein Defizit von etwa 10,1 Mio. Euro vor, so rechnet die Verwaltung mit einer Ergebnisverbesserung von 2,95 Mio. Euro womit sich das Ergebnis im Haushaltsabschluss mit einem Defizit von 8,1 Mio. Euro belaufen würde.“

Damit bestätigt die IHK das, was meine Fraktion seit Jahren feststellt: die reale Haushaltslage der Stadt hat nichts mit der Darstellung im Haushaltsentwurf zu tun. Der wird um Millionen schlechter gerechnet, als die eigentliche Finanzlage ist. Daher ist der Vorschlag des Kämmerers, die Fraktionen sollten Konsolidierungsvorschläge machen, auch wohlfeil.

Der größte grundsätzlich beeinflussbare Ausgabeblock im Haushalt ist und bleibt der Personalhaushalt. Seitdem der Nachfolgekrieg um den Stadtmonarchen Michael Kreuzberg durch Dieter Freytag gewonnen wurde, hat sich die Anzahl der Stelleninhabenden massiv erhöht. Wenn hier sowohl die IHK als auch Ratsmitglied Heermann fordern, Phantasie zu entwickeln, mithilfe weiterer Effizienzsteigerungen zum Beispiel durch Digitalisierung von Prozessen Kostendruck zu reduzieren, sind sie auf dem richtigen Weg. Unser Antrag, die Kennzahl „Anteil Beschäftigte im Bereich der Kernverwaltung am Aufwand insgesamt“ um jährlich 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren, ist sachgerecht. Denn welche Stellen konkret wie bewirtschaftet werden entzieht sich dem Zugriff der Mehrheit des Hauses. Hier regiert der Wahlabsolutist allein.

An dieser Stelle will ich mich nicht intensiver zu dem unsäglichen Verfahren äußern, das der Bürgermeister gegen den Stadtrat angestrengt hat. Betonen will ich aber, dass es nicht hingenommen werden kann, dass der Stadtrat aller personalpolitischen Handlungsmöglichkeiten beraubt wird. Mit dem Paragrafen 62 der Gemeindeordnung steht dem Vorsteher der Verwaltung ein grundsätzlich umfassendes Personalbewirtschaftungsrecht im Rahmen der Gesetze zu. Der Verwaltungsleiter sei dazu legitimiert durch dessen Urwahl durch die wahlberechtigte Bevölkerung der Stadt. Im Zweifel reichen dafür Stimmen von 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler. Zur Wahl gehen, wenn es schlecht läuft, aber nur 50 Prozent der Wahlberechtigten die wiederum nur an die 75 Prozent der Stadtbevölkerung ausmachen. Laut Gemeindeordnung darf der Stadtrat, der sich ja selbst auch durch eine Urwahl legitimiert, sich nicht in die Personalentscheidungen des Verwaltungsvorstehers einmischen. Dies haben wir jetzt bei den Haushaltsberatungen deutlich zu verstehen bekommen, als wir beantragen wollten, eine Stabsstelle für das Management des Ehrenamtes einzurichten. Herr Freytag hat dazu klar gemacht, dass der Beschluss nur dahingehend zulässig ist, dass der Rat den Bürgermeister um so etwas bittet. Dass dann auch die personelle Zuordnung, so wie in anderen Fragen, nach seinen Kriterien erfolgt, versteht sich von selbst.

Es gibt dabei eigentlich nur eine Ausnahme und die ist im Paragrafen 73 der Gemeindeordnung festgehalten. Hier wird geregelt, dass die Geschäftskreise der vom Rat zu wählenden Beigeordneten im Einvernehmen zwischen dem Leiter der Bürgermeisterei und dem Stadtrat, dessen Mehrheit immerhin mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler repräsentiert, festzulegen ist. Kommt dieses Einvernehmen nicht zustande, entscheidet der Stadtrat. Dies ist eigentlich völlig klar, wird aber durch verschiedene Rechtsverdreher verunklart. Da diese Frage von erheblicher Bedeutung ist, schließlich wird es kein Einzelfall bleiben, dass ein knapp legitimierter Verwaltungschef eine andere politische Ausrichtung hat, als die besser legitimierte Ratsmehrheit, können wir schon allein deshalb nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

Dass wir in der Sache richtig liegen, habe ich auch schon mehrfach betont. Die Schwächen des Fachbereichs Schule liegen in den durch den Verwaltungsleiter zu verantwortenden Schnittstellenfragen zum Gebäudemanagement und zur IT sowie in den grundlegenden Steuerungsthemen einer unzulänglichen Schulentwicklungsplanung. CDU und GRÜNE haben bereits vor Jahren die Einrichtung und Besetzung von zwei Stellen gefordert, zum einen eine kompetente Wahrnehmung der Schulentwicklungsplanung in der Verwaltung selbst, um die völlig irren Schulentwicklungsplanungen externer Büros zu beenden, die oft nach wenigen Jahren um bis zu 100 Schülerinnen und Schüler falsch liegen, zum anderen eine Stelle für Fragen der Digitalisierung der Schulen, die im Fachamt bisher nicht zureichend behandelt wurden. Beide Stellenbesetzungen werden nunmehr umgesetzt, nachdem sich der Bürgermeister den Fachbereich zugeordnet hat.

Auch wenn wir hinsichtlich der Frage der Zuordnung des Fachbereichs Schule zum Dezernat des Verwaltungsleiters andere Auffassungen als Herr Freytag vertreten, möchten wir aber auch ganz besonders betonen, dass sich die Mitarbeitenden natürlich alle zum Wohl der Stadt einsetzen und ihren Job mit großem Engagement betreiben.

Ganz besonders gefreut hat uns die Auszeichnung für die Gleichstellungsbeauftragte Antje Cibura beim Gender Award. Es gab in einem bundesweiten Ranking der Aktivitäten von Gleichstellungsbeauftragen einen bemerkenswerten dritten Platz. Frau Cibura führt die Arbeit konsequent fort, die in Brühl schon seit Jahrzehnten von den Gleichstellungsbeauftragten voran gebracht werden. Es wäre gut, wenn Frau Cibura einmal an geeigneter Stelle darstellen könnte, was die Auszeichnung für die Verwaltung und ihre Arbeit bedeutet. Werden die Interessen von Frauen nunmehr leichter durchsetzbar sein? Wird sich Sprache und alltägliches Verwaltungshandeln auch als Miteinander der Personen verändern?

Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, entschuldige mich bei den Zuhörinnen und Zuhörern, die das alles zu lang fanden, für die Länge der Ausführungen, und bei denen, die entscheidende Themen vermisst haben, dafür, dass diese hier nicht auch noch angesprochen wurden.

Auf ein neues Jahr, das uns hoffentlich Perspektiven zeigt, wie wir die globale Erwärmung auf unter 1,5 Grad halten können.

Und:

Vielfalt macht stark! Einfalt macht einfältig!

Priorisierung im Radmasterplan erforderlich – Routenvorschläge von CDU und GRÜNEN

Im Mai 2019 beantragen die Fraktion von CDU und GRÜNEN eine Priorisierung der im Radmasterplan ausgewiesenen Maßnahmen entsprechend den im Anhang beigefügten Routen. Die unter den Buchstaben (A) – (C) beschriebenen Punkte und Hinweise sollten dabei beachtet werden.
Für diese Routen sind von den Fraktionen CDU und GRÜNEN zum einen Sicherheitsaspekte, und zum anderen die Nutzung und Optimierung vorhandener Radführungen in den Vordergrund gestellt worden. Es ist die Installation modernen Querungen vorgesehen. Sie sollten nach heutigen Erkenntnissen, insbesondere auf der Basis von Erfahrungen in unseren Nachbarländern, gestaltet werden. Hiergegen sind die nicht mehr zeitgemäßen Drängelgitter wie z.B. entlang der Villebahn zu entfernen. Sie sind nicht nur für Radfahrer mit Anhänger oder die immer mehr in die Nutzung kommenden Lastenfahrräder gefährlich sondern stellen oft auch für Menschen mit einem Handicap eine unnötige Behinderung dar.
Die Routen wurden weiter nach der Erreichbarkeit der Innenstadt, von weiterführenden Schulen, wichtigen Institutionen (z.B. kulturelle Veranstaltungsräume) und der Berücksichtigung von über.rtlichen Radrouten mit entsprechenden durchgehenden Nord-Süd- und West-Ostverbindungen ausgesucht. Die Routen wurden darüberhinaus unter folgenden Prämissen ausgewählt und die Maßnahmen darauf abgestellt:

  1. eigene Radwege
  2. gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240)
  3. Fahrradstraßen (vorhanden bzw. einzurichten)
  4. Zweifarbige Fahrbahn (siehe Seite 7, Ziffer 2.1.2 Entwurf zum Radmasterplan)
  5. auf nicht benutzungspflichten gemeinsamen Geh- und Radwegen (Seite 29, Ziffer 5 Entwurf Radmasterplan)

Die Umsetzung möge in 2019 beginnen und zeitnah wie folgt vorgesehen werden:

  1. im Rahmen der im Haushalt 2019 vorgesehenen Mittel
  2. gemäß den beschriebenen Maßnahmenpunkten
  3. sofort umsetzbare Maßnahmen – z.B. Verkehrszeichen, Wegweisungen und
    Markierungen
  4. Maßnahmen mit aufwendigerem Planungsvorlauf(B)

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) über den Zeitplan und die
    jeweilsanstehenden Maßnahmen zu berichten und
  2. für die Umsetzung benötigte und über die Haushaltsplanung 2019 hinausgehende und nicht zur Verfügung stehende Haushaltsmittel aufzugeben, damit sie in der kommenden Haushaltsberatung in einer angemessenen Weise Berücksichtigung finden können.

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die in Ergänzung bzw. auf der Basis des erstellten Entwurfes zum Radmasterplan
    zurPrüfung ausgewiesenen Maßnahmen auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen
  2. die Ergebnisse zeitnah dem AfVM zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dies ist notwendig, um einen Überblick über die Umsetzbarkeit und die finanziellenAuswirkungen im Hinblick auf die kommende Haushaltsberatung zu erhalten.