Priorisierung im Radmasterplan erforderlich – Routenvorschläge von CDU und GRÜNEN

Im Mai 2019 beantragen die Fraktion von CDU und GRÜNEN eine Priorisierung der im Radmasterplan ausgewiesenen Maßnahmen entsprechend den im Anhang beigefügten Routen. Die unter den Buchstaben (A) – (C) beschriebenen Punkte und Hinweise sollten dabei beachtet werden.
Für diese Routen sind von den Fraktionen CDU und GRÜNEN zum einen Sicherheitsaspekte, und zum anderen die Nutzung und Optimierung vorhandener Radführungen in den Vordergrund gestellt worden. Es ist die Installation modernen Querungen vorgesehen. Sie sollten nach heutigen Erkenntnissen, insbesondere auf der Basis von Erfahrungen in unseren Nachbarländern, gestaltet werden. Hiergegen sind die nicht mehr zeitgemäßen Drängelgitter wie z.B. entlang der Villebahn zu entfernen. Sie sind nicht nur für Radfahrer mit Anhänger oder die immer mehr in die Nutzung kommenden Lastenfahrräder gefährlich sondern stellen oft auch für Menschen mit einem Handicap eine unnötige Behinderung dar.
Die Routen wurden weiter nach der Erreichbarkeit der Innenstadt, von weiterführenden Schulen, wichtigen Institutionen (z.B. kulturelle Veranstaltungsräume) und der Berücksichtigung von über.rtlichen Radrouten mit entsprechenden durchgehenden Nord-Süd- und West-Ostverbindungen ausgesucht. Die Routen wurden darüberhinaus unter folgenden Prämissen ausgewählt und die Maßnahmen darauf abgestellt:

  1. eigene Radwege
  2. gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240)
  3. Fahrradstraßen (vorhanden bzw. einzurichten)
  4. Zweifarbige Fahrbahn (siehe Seite 7, Ziffer 2.1.2 Entwurf zum Radmasterplan)
  5. auf nicht benutzungspflichten gemeinsamen Geh- und Radwegen (Seite 29, Ziffer 5 Entwurf Radmasterplan)

Die Umsetzung möge in 2019 beginnen und zeitnah wie folgt vorgesehen werden:

  1. im Rahmen der im Haushalt 2019 vorgesehenen Mittel
  2. gemäß den beschriebenen Maßnahmenpunkten
  3. sofort umsetzbare Maßnahmen – z.B. Verkehrszeichen, Wegweisungen und
    Markierungen
  4. Maßnahmen mit aufwendigerem Planungsvorlauf(B)

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität (AfVM) über den Zeitplan und die
    jeweilsanstehenden Maßnahmen zu berichten und
  2. für die Umsetzung benötigte und über die Haushaltsplanung 2019 hinausgehende und nicht zur Verfügung stehende Haushaltsmittel aufzugeben, damit sie in der kommenden Haushaltsberatung in einer angemessenen Weise Berücksichtigung finden können.

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die in Ergänzung bzw. auf der Basis des erstellten Entwurfes zum Radmasterplan
    zurPrüfung ausgewiesenen Maßnahmen auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen
  2. die Ergebnisse zeitnah dem AfVM zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dies ist notwendig, um einen Überblick über die Umsetzbarkeit und die finanziellenAuswirkungen im Hinblick auf die kommende Haushaltsberatung zu erhalten.
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