Masterplan Klima: Bericht aus der Ratsfraktion zur Ratssitzung am 23. Februar 2020

Bortlisz-Dickhoff im OV-Büro

Mit meiner bereits im GRÜNEN Newsletter zumindest als Link verschickten Haushaltsrede haben wird den am 16.12.2019 verabschiedeten Haushalt der Stadt ausgiebig gewürdigt.

Wichtigster Haushaltsantrag ist der zum Masterplan Klima. Hier hat der Stadtrat einen Auftrag für eine umfassende Aktivierung der Stadtgesellschaft für ein nachhaltiges Brühl beschlossen.

Der Antrag lautete: (Vorl.-Nr. 554/2019)

Der Rat der Stadt Brühl beschließt für das kommende Haushaltsjahr im TEP 5101 Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 €, im TEP 5404 in Höhe von 20.000 € sowie im TEP 56 in Höhe von 20.000 € zur Erstellung und ersten Umsetzungen eines Masterplans „Brühl klimaneutral“ einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Gutachtern Beteiligungs- und Zielfindungsprozesse für Brühl zu entwickeln. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger, als auch Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, sowie die Land- und Forstwirtschaft sollen neben Politik und Verwaltung in den Prozess eingebunden werden. Ohne dem Gutachten und den Vorschlägen vorgreifen zu wollen, sollte ein Thema auch ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung von Hitzeinseln sein. Zusammen mit den Stadtwerken als operativer Dienstleister der Stadt könnte im Rahmen der beantragten Haushaltsmittel im TEP 56 ein Konzept für ein Förderprogramm für die Dach-, Fassaden und Vorgartenbegrünung erstellt werden. Ebenso gilt es als Stadt Brühl beim Bau Vorbild für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zu sein. Das Prinzip Cradle to Cradle böte einen solchen Ansatz. Vor dem Hintergrund einer zukunftsbezogenen und modernen Stadtplanung ist auch eine Optimierung der Wohnquartiere beispielsweise durch Integration von Grün- und Naturflächen, Fassadenbegrünung und Nutzen der Photovoltaik wichtig. Weitere Stichworte für künftige Wohngebiete sind ressourcenschonendes Bauen, Nahwärmeversorgung, Reduzierung des Autoverkehrs durch Einrichtung von Quartiers-Mobil-Stationen (Sammelgaragen mit Car- und Bike-Sharing, Radverleih, E-Ladestationen, Bus- oder Bahnhaltestelle). Im Rahmen unserer globalen und arbeitsteiligen Wirtschaft wird eine auf die räumliche Kommunengrenze bezogene Klimaneutralität nicht erreichbar sein. Unsere heimische Wirtschaft soll sich so auf die veränderten Anforderungen einstellen können, dass es ihr möglich bleibt, die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und neue Aufgabenfelder zu erschließen. Der Masterplan beschränkt sich bewusst darauf, was die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen beitragen können, Brühl selbst klimaneutral zu gestalten.

Soweit der Beschluss.

Damit hat die Fraktion eine weitreichende Zielsetzung für die Arbeit der nächsten 5 Jahre gesetzt, die weit über andere Zielsetzungen hinaus wirken. Die Anliegen beispielsweise aus der Mobilitätsoffensive sind damit ebenso angesprochen wie unserer Absicht, Wohn- und Gewerbegebiete nur noch dann auszuweisen, wenn eine nachhaltige Grünflächenplanung das zulässt. Die erforderlichen Nachhaltigkeitsziele lassen sich nur mit einer Aktivierung der Stadtgesellschaft erreichen. Der anstehende Kommunalwahlkampf könnte in Verbindung mit den neuen Räumlichkeiten in der Kaiserstraße 34 dazu genutzt werden, erste Netzwerke auf den unterschiedlichen Sektoren zu knüpfen.

ADFC, VCD, Kinderschutzbund, Fahrradhändler, Stadtwerke könnten im Verkehrsbereich angesprochen werden, CleanUp, BUND, NaBu, im Bereich des Freiraumschutzes, nur einmal als erste Anregungen. Wenn die Brühler GRÜNEN tatsächlich den Sprung in die Gesellschaft machen wollen, müssen wir uns zu einer breit angelegten Kommunikation mit vielen organisierten Menschen bereitfinden. Der Haustürwahlkampf ist zweifelsohne wichtig, er reicht aber nicht aus.

Mit annähernd 100 Mitgliedern sollte uns das gelingen. Wir sollten schnell den erstellten Wahlprogrammentwurf in der Mitgliedschaft diskutieren und in der Mitgliederversammlung verabschieden, um dann die anstehenden Personalentscheidungen zu treffen.

Doch zum Bericht.

In der Schulausschusssitzung am 21.01.2020 ging es um die Vergabekriterien bei der Schülerbeförderung. Beschlossen wurde, das Kriterium niedrige Schadstoffemission deutlich stärker zu gewichten. Die Schulentwicklungsplanung des Kreises zu seinen Förderschulen wurde zur Kenntnis genommen. Aktuell wird für die Maria-Montessori-Schule ein Teilneubau in Heide mit Nachruck vorangetrieben, weil die Stadt Wesseling das Gebäude für die Dependence der Schule in Wesseling gekündigt hat. Interessant auch die Darstellung der Methodik der Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich. Ausgehend von realen Daten zur Bevölkerungsentwicklung werden belastbare Prognosen entwickelt. Die SPD initiiert eine Informationsveranstaltung zur Inklusion. Die Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler erhalten gemäß der Vertretung der Elternschaft im Schulausschuss ebenfalls einen Sitz als sachkundige:r Einwohner:in.

Am 28.01.2020 befasste sich der Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit dem Bürgerantrag auf ein LKW-Verbot in der Kaiserstraße und der Einrichtung eines LKW-Leitsystems. Ein Gutachten machte deutlich, dass das Verbot des LKW-Verkehrs in der Kaiserstraße zu erheblichen Belastungen auf dem Straßenzug Konrad-Adenauer-Straße – Heinrich-Esser-Straße – Rheinstraße führen würde. Allerdings könnte ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Schildgesstraße auch zu einer Beruhigung in der Kaiserstraße führen. Ganz seien die LKW-Verkehre nicht zu vermeiden, es gibt Ziel- und Quellverkehre, auch die Busse seien unvermeidbar. Beschlossen wurde das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Schildgesstraße. Angeregt wurde, mit dem Landesbetrieb darüber zu verhandeln, den Ost-West-Durchgangsverkehr mit verkehrslenkenden Maßnahmen zwischen den Anschlussstellen Brühl-Ost und Erftstadt über die Autobahnen 553 und 61 und zwischen Erftstadt und der L 184 in Heide über die B 265 zu führen. Wir sind mit der BI Kaiserstraße in konstruktiven Gesprächen. Weiteres Thema der Sitzung war die Einführung eines Fahrradverleihsystems in Brühl. Unserer Anregungen, weitere virtuelle Stationen vorzusehen und die Vorbestellung von E-Cargo-Bikes werden weiter bearbeitet. Gegen die FDP so dann beschlossen.

Hinsichtlich des Masterplan Fahrrad gibt es leider nichts neues. Vor allem die Radwegeführung auf der Konrad-Adenauer-Straße wird weiterhin kritisiert. Der Radstreifen auf der nördlichen Seite ist als solcher nicht erkennbar und wird als Autoabstellfläche missverstanden. Die Platten auf dem Gehweg auf der südlichen Seite, der ja für das Radeln in beide Richtungen gedacht wird, sind lose. Ob nicht tatsächlich eine rot markierte und mit im Notfall überfahrbaren Elementen abgetrennte Radspur auf der südlichen Seite für die Radelnden in östlicher Richtung möglich ist, halte ich noch nicht für völlig ad acta gelegt.

Im Sportausschuss am 30.01.2020 sowie im Stadtrat am 17.02.2020 ging es um den Bewegungs-Parcours am Partnerschaftsweg. Gegenüber der Ursprungsplanung hatten CDU und GRÜNE beantragt, ein zusätzliches zehntes Gerät aufzustellen, das körperliche Ertüchtigung auch auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen ermöglicht. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat dies die SPD sowohl in der Ausschuss- als auch in der Ratssitzung massiv kritisiert und dann dagegen gestimmt. Die neuen Eintrittspreise für das KarlsBad wurden in beiden Sitzungen durchgewunken.

Der Wahlausschuss am 03.02.2020 hatte eine Vorgabe aus dem Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Neben der Wiedereinführung einer Stichwahl für die Wahlen zur Bürgermeisterei wurden die Grenzen für die Festlegung der Wahlbezirke enger definiert. Die Wahlbezirke dürfen hinsichtlich ihrer Größe gemessen in Einwohnern nicht mehr um 25 % vom Durchschnitt abweichen, sondern dürfen hinsichtlich der Wahlberechtigten (alle über 16-jährigen Deutschen und EU-Ausländer) nur noch um 15 % vom Durchschnitt abweichen. Der Bürgermeister hatte einen Vorschlag gemacht, der uns vor allem im Wahlbezirk 02 nicht gefiel, denn dort sollten die Anna-Schmitz-Straße und der Schwestern-Brünell-Weg herausfallen und dem Wahlbezirks 01 zugeordnet werden. Die CDU hatte ebenfalls Kritik an einigen Zuordnungen. Grundsätzlich, so die allgemeine Feststellung, gibt es aufgrund der Bevölkerungsentwicklung – also vor allem der Siedlungsentwicklung im Süden – das Erfordernis, im Brühler Norden einen Wahlbezirk durch Zusammenlegung mit den Nachbarwahlbezirken aufzulösen und einen weiteren Wahlbezirk im Süden einzurichten. Dies ginge aber nicht von heute auf morgen, denn SPD und CDU haben intern ihre Wahlkreisbesetzungen schon klar. So hat dann insbesondere Dr. Fiedler von der CDU in Abstimmung mit der Verwaltung intensiv an einem für die Mehrheitsfraktionen tragfähigen Entwurf gearbeitet, der erst am Tag der vertagten Wahlausschusssitzung am 18.02.2020 fertig wurde. Er wurde dann mehrheitlich verabschiedet. Für uns wichtig: im Zuckerfabrikgelände bleibt es wie bisher, dafür geht die Elisabethstraße und ihre Nachbarstraßen in den Wahlbezirk 01.

Der Hauptausschuss am 03.02.2020 beschäftigte sich wie der Rat am 17.02. mit dem Verein Brühl Digital. Der Bürgermeister wird dessen Vorsitzender. Der Bürgerantrag zu einem Verbot der Feuerwerke des Phantasialands wird weiter im Hauptausschuss behandelt. Bei der Benutzungsordnung der Stadt Brühl für die Überlassung von Schulräumen an Dritte bleibt es bei dem im Schulausschuss gefundenen Weg, Parteien für öffentliche und öffentlich angekündigte Veranstaltungen Schulraum in Zeiten, in denen schulische Veranstaltungen nicht stattfinden zu ermöglichen. Dazu hatten Bürgermeister, SPD und die Schulgemeinde des Max-Ernst-Gymnasiums dezidiert andere Vorstellungen. Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass der Kampf gegen die AfD nicht über Verbote der Schulnutzung für Parteien generell geregelt werden kann. Die Zivilgesellschaft muss sich aktiv mit AfD-Veranstaltungen auseinandersetzen. Das geht, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Beim Bebauungsplan Geildorfer Feld konnte einiges im Sinne der Nachbarschaft erreicht werden. So müssen beispielsweise weitere Stellplätze errichtet werden, die Zuwegung wird breiter. Gedrängt habe ich weiterhin darauf, in dem anstehenden Gespräch mit dem Landesbeitrieb die nur-rechts-rein Zufahrt und nur-rechts-raus Ausfahrt von und auf die alte Bonnstraße durchzusetzen. Schließlich sei die gleiche Regelung durch den Landesbetrieb für das Baugebiet Otto-Wels-Straße/Alte Bonnstraße vorgeschrieben worden. Der U-Turn wird mit den Kreisverkehren ermöglicht. Vor der abschließenden Ratssitzung wurde das vom Beigeordneten Schiffer  als Zusage realisiert.

Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 06.02.2020 wurde der lang ersehnte Masterplan Freiraum vorgestellt. Er soll vor der weiteren Ausweisung von Siedlungsflächen dazu dienen, Flächen für die Natur und den ökologischen Ausgleich zu sichern. Dieser Plan muss jetzt diskutiert werden und vor der weiteren Arbeit am Flächennutzungsplan verbindlich beschlossen werden. Die Auslegung des Schwadorfer Bebauungsplans Östlich Lindenstraße, westlich Schallenburg wurde nach weiteren Klarstellungen hinsichtlich der Stellplätze und des Wassermanagements der Bäche und des Burggrabens der Schallenburg beschlossen. Beim Bebauungsplan Pingsdorfer Straße / In der Maar müssen wir verschärft aufpassen, dass hier nicht alle Möglichkeiten der Errichtung von Fahrradparkanlagen verbaut werden. Das interkommunale Gewerbegebiet Barbarahof, auf Gebiet der Städte Erftstadt und Hürth, wird unterstützt. Dem FDP-Antrag, Straßen in Neubaugebieten künftig als Alleen auszuweisen, haben wir nicht widersprochen.

Im Sozialausschuss am 11.02.2020 ging es um einige Berichte. So ging es um die Obdachlosenhilfe, die Hilfe für Wohnungslose Menschen des SKM sowie der Drogenhilfe Köln im Lupinenweg, den Jahresbericht der kommunalen Pflegeberatung und der städtischen Behindertenbeauftragten. Hier frage ich mich, ob wir nicht analog zur Integrationsbeauftragten die Einrichtung nicht besser „Inklusionsstelle“ oder sofern Amt „Inklusionsamt“ nennen, in denen die oder der Inklusionsbeauftragte arbeitet?

Im Ausschuss für Bauen und Umwelt gab es am 13.02.2020 einen Vortrag der Biologischen Station Bonn-Rhein-Erft zur biologischen Vielfalt und Bienen. Ferner waren Anträge auf Baumfällungen sowie das Investitionsprogramm für Baumplanzungen 2019 bis 2013 – hier die in 2019 durchgeführten Maßnahmen – Thema.

Der Rat am 17.02.2020 beschäftigte sich mit den bereits erwähnten Themen, dazu noch mit der Durchführung einer weiteren Einwohnerversammlung in Sachen Neubau Rathaus, um die Ausweisung zusätzlicher Ausbildungsstellen, um einen Antrag der FDP-Fraktion zu einer Radstation in Brühl-Mitte, der mit den Planung der Mobilstationen befasst wird. In einer Vorlage wird erneut einseitig die Bürgermeistersicht im Kommunalstreitverfahren dargestellt, zu der ich zur Niederschrift erklärte, dass die Mehrheit eine andere Rechtsauffassung hat. Hier steht der Termin der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, Appellhofplatz 1 in Köln mit dem Donnerstag, den 26. März 2020 um 10:00 Uhr fest. Dann werden wir sehen, ob das kommunale Wahlabsolutistentum grenzenlos gilt oder ob der Stadtrat noch minimale Personalentscheidungskompetenzen hinsichtlich der Zuweisung von Aufgabenbereichen an die Beigeordneten hat.

Johannes Bortlisz-Dickhoff
Vorsitzender
GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Brühl